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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 6/2024
Nichtamtlicher Teil (NaT)
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Öffentliche Aufforderung zur Durchführung der Straßenreinigungspflicht sowie der Pflegemaßnahmen an Bäumen und Sträuchern

Die Gemeinde Am Ohmberg hat nach ihrer Straßenreinigungssatzung die Reinigungspflicht von Straßen, Gehwegen, Rinnen etc. auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen.

Da es leider immer wieder Grund zu Beanstandungen gibt, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen und damit zum Erhalt eines gepflegten Ortsbildes beizutragen.

Gleichzeitig bitten wir, möglichen Überwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

Ordnungsamt

Gemeinde Am Ohmberg