Die Gemeinde Am Ohmberg hat nach ihrer Straßenreinigungssatzung die Reinigungspflicht von Straßen, Gehwegen, Rinnen etc. auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen.
Da es leider immer wieder Grund zu Beanstandungen gibt, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen und damit zum Erhalt eines gepflegten Ortsbildes beizutragen.
Gleichzeitig bitten wir, möglichen Überwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.
Ordnungsamt
Gemeinde Am Ohmberg