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Amtsblatt Eichsfeld Südharz
Ausgabe 7/2023
Nichtamtlicher Teil (NaT)
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Verwaltungsgebäude - Dorfgemeinschaftshaus - „Kornspeicher“ - auch Ihre Meinung ist gefragt

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

in Bezug auf ursprüngliche Planungen, im Ortsteil Großbodungen im Rahmen der Errichtung eines barrierefreien Verwaltungsgebäudes ein Dorfgemeinschaftshaus zu entwickeln, bedarf es auch einer Einschätzung der Notwendigkeit von Ihnen.

Bevor ich diese Ausführung konkretisiere, möchte ich Folgendes berichten:

Noch bis zum Ende des vergangenen Jahres bestand die Absicht, auf der, durch den (geförderten) Rückbau eines ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses, entstandenen Freifläche in der Marktstraße 10 ein barrierefreies Verwaltungsgebäude in Flachbauweise für die Gemeindeverwaltung zu errichten. Parallel dazu sollte das ehemalige Dorfgemeinschaftshaus in der Marktstraße 12 zurückgebaut und in das denkmalgeschützte Objekt „Kornspeicher“ ein neues, an das geplante Verwaltungsgebäude angeschlossenes, Dorfgemeinschaftshaus integriert werden.

Der Kostenansatz für das zuvor beschriebene Vorhaben lag bei ca. 2 Mio. Euro. Zum 15. Januar 2023 wurde dieses Projekt für eine Förderung beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum angemeldet. Es bestand die Hoffnung, hierfür eine 65 %-ige Förderung, mithin eine Zuwendung in Höhe von ca. 1,3 Mio. Euro zu erhalten.

Im Frühjahr dieses Jahres stellte sich heraus, dass bei der ursprünglichen Planung z. B. ein Ausbau der Zuwegung von der Chaussee zum Innenhof des beabsichtigten Verwaltungsgebäudes zur Erschließung der dort vorgesehenen Mitarbeiterparkplätze sowie die technische als auch die Innenausstattung von Verwaltungsgebäude und Dorfgemeinschaftshaus nicht Bestandteil der ursprünglich veranschlagten Kosten von 2 Mio. Euro waren. Ebenfalls unberücksichtigt war die notwendige, denkmalschutzkonforme Sanierung des „Kornspeichers“. Nach objektiver Einschätzung müssen zur Umsetzung des gesamten Projektes Kosten in Höhe von mindestens 2,5 Mio. Euro eingeplant werden.

Nach einer Vorabinformation der Fördermittelstelle wurde überdies bekannt, dass auf den ursprünglichen Förderantrag nicht die erhoffte Zuwendung in Höhe von 1,3 Mio. Euro, sondern eine abgesenkte Beihilfe von 990.000 Euro in Aussicht steht.

All diese Gründe machten eine neue Bewertung der Angelegenheit durch den Gemeinderat erforderlich. In seiner Sitzung am 10. Mai 2023 wurden dem Gemeinderat neben der ursprünglichen „großen“ Maßnahme drei weitere Varianten zur Umsetzung des Vorhabens vorgeschlagen. Im Ergebnis entschieden sich die Abgeordneten mehrheitlich für die sogenannte „Variante 2“, also den Bau des Verwaltungsgebäudes auf der Freifläche Marktstraße 10 und Integration eines bloßen Versammlungsraums für beispielsweise Gemeinderatssitzung im vorderen, östlichen Teil des „Kornspeichers“. Die Kosten sollten dabei auf ca. 1,5 Mio. Euro gedeckelt und die in Aussicht stehende Förderung in Höhe von 990.000 Euro in Anspruch genommen werden. Bereits an dieser Stelle stand jedoch fest, dass das vorgesehene Dorfgemeinschaftshaus aus Kostengründen nicht mit entstehen kann.

Auf die Gemeinderatsentscheidung hin erfolgte eine Umplanung durch das betraute Ingenieurbüro mit dem Ziel, den vorgegebenen Kostenrahmen von ca. 1,5 Mio. Euro einzuhalten. Auch bei der Umplanung war es nicht möglich, die zusätzlichen Notwendigkeiten, wie die Ertüchtigung der Zuwegung von der Chaussee, die (auch technische) Ausstattung sowie die denkmalkonforme Sanierung des „Kornspeichers“ innerhalb des Kostenrahmen von 1,5 Mio. Euro unterzubringen. Realistisch betrachtet wäre auch hier von Gesamtkosten in Höhe von ca. 2 Mio. Euro für eine vollumfängliche Fertigstellung auszugehen.

Wie sich im Nachgang herausstellte, war die Gemeinderatsentscheidung vom 10. Mai 2023, welche in Form einer Wahl über die vier vorgestellten Varianten durchgeführte wurde, rechtswidrig. Bei der Entscheidung über den entsprechenden Tagesordnungspunkt hätte nämlich über jede der vorgeschlagenen Varianten eine gesonderte Abstimmung mit den auf Ja oder Nein (bzw. Enthaltungen) lautenden Stimmen durchgeführt werden müssen.

Am 12. Juni 2023 wiederum ging der Zuwendungsbescheid für eine Förderung des Vorhabens „Bau barrierefreies Verwaltungsgebäude“ bei der Gemeindeverwaltung ein. Nach dem Inhalt des Bescheides hätte eine Umsetzung des Bauvorhabens, entgegen vorheriger Planungen, nicht in 3, sondern in 2 Jahren erfolgen müssen. Für den ersten Bauabschnitt im Jahr 2023 wäre dabei eine Zuwendung in Höhe von 500.000 Euro, bei bis Anfang November 2023 im Umfang von 769.230,77 Euro nachgewiesenen und abgerechneten Bauleistungen, gewährt worden. Der gemeindliche Haushalt sieht in diesem Jahr allerdings lediglich eine Summe von 400.000 Euro für dieses Vorhaben vor, welche in gravierendem Widerspruch zu den bis November 2023 umzusetzenden Bauleistungen im Umfang von 769.230,77 Euro steht. Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle bleiben, dass der Geldbetrag in Höhe von 769.230,77 Euro durch die Gemeinde in Vorleistung hätte erbracht werden müssen.

Zur Korrektur des rechtswidrigen Gemeinderatsbeschlusses vom 10. Mai 2023 wurde für den 14. Juni 2023 eine erneute Sitzung anberaumt, um dabei in der vorgeschriebenen Art und Weise über die vier vorgestellten Varianten abzustimmen. In die zu treffende Entscheidung flossen auch die neuerlichen Informationen in Bezug auf die veränderte Fördermittelsituation ein. Im Ergebnis der Abstimmung hatte keine der vorgeschlagenen Varianten eine Zustimmung erfahren und es mangelte seitdem an einer Grundlage für Bürgermeister und Gemeindeverwaltung, den beabsichtigten Bau des Verwaltungsgebäudes fortzuführen.

Aus dieser Situation heraus erfolgte am 28. Juni 2023 abermals eine Zusammenkunft des Gemeinderates. Dabei wurde mehrheitlich beschlossen, das Projekt „Bau eines barrierefreien Verwaltungsgebäudes“ vorerst zurückzustellen. Der Gemeinderat hält jedoch weiterhin daran fest, für die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Am Ohmberg ein zentrales Verwaltungsgebäude, ggf. mit angeschlossenen Räumlichkeiten für öffentliche Nutzungen, im Ortsteil Großbodungen zu errichten.

Hierfür soll(en) zunächst

der Bauausschuss bis zum 31. August 2023 eine Erhebung durchführen, welcher Standort dafür am geeignetsten erscheint und ob im OT Großbodungen Bedarf an Räumlichkeiten für öffentliche Nutzungen besteht,

bis zum 27. September 2023 durch die Gemeindeverwaltung im Benehmen mit der Bauaufsicht des Landkreises Eichsfeld alle Standortmöglichkeiten bzgl. baurechtlicher Voraussetzungen geprüft werden,

der Gemeinderat in der am 27. September 2023 beabsichtigten Sitzung aus einer Aufstellung möglicher Standorte eine abschließende Standortentscheidung treffen und im Anschluss daran

Fördermöglichkeiten für das geplante Vorhaben geprüft werden.

Damit einhergehend erfolgt

eine Einstellung der derzeitigen Aktivitäten im Bereich der Marktstraße 10/12 sowie

eine Nichtinanspruchnahme der aktuell in Aussicht stehenden Förderung (990.000,00 €).

Das in der Angelegenheit betraute Ingenieurbüro soll, sofern rechtlich zulässig, für eine mögliche Umplanung weiterhin in Anspruch genommen werden.

Für den Rückbau des ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses in der Marktstraße 10 wurden zudem Fördermittel im Gesamtumfang von ca. 70.000 Euro in Anspruch genommen. Erfolgt binnen eines Zeitraums von fünf Jahren hier keine den Denkmalschutzbelangen entsprechende Wiederbebauung, ist mit einer Rückerstattung der erhaltenen Zuwendung zu rechnen.

Mit dieser Entscheidung hat sich der Gemeinderat gewiss nicht leichtgetan. Vor dem Hintergrund

der aktuell nicht gesicherten Finanzierung des Vorhabens,

des vorgegebenen Zeitfensters von nur ca. vier Monaten, um eine Ausschreibung durchzuführen und Bauleistungen im Umfang von ca. 770.000 Euro umzusetzen sowie

des neben dem Bauwerk zusätzlich erforderlichen aber monetär noch nicht abschließend beurteilten Investitionsbedarfs für die Errichtung der notwendigen Zuwegung, die (auch technische) Ausstattung des Verwaltungsgebäudes sowie die denkmalkonforme Sanierung des „Kornspeichers“

war es eine Entscheidung, welche die Gemeinde Am Ohmberg vor großem Schaden bewahren kann.

Wie bereits erwähnt, ist damit das Ziel der Errichtung eines barrierefreien Verwaltungsgebäudes nicht zu den Akten gelegt und soll so zeitig wie möglich im Ortsteil Großbodungen umgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch kurz auf Anregungen aus der Bürgerschaft, unsere Bestandsgebäude entsprechend umzubauen, eingehen. Die derzeitigen Verwaltungsgebäude entsprechen nicht den aktuellen Brandschutzbestimmungen und halten nicht die vorgesehene Barrierefreiheit vor. Außerdem ist die Bewirtschaftung der zwei Verwaltungsstandorte in Großbodungen und Bischofferode betriebswirtschaftlich nicht optimal. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat am Vorhaben des Zentralneubaus eines barrierefreien Verwaltungsgebäudes festgehalten. Allein die Herstellung eines Einklangs mit den Erfordernissen des Brandschutzes führen zu erheblichen Mehrkosten, welche im Vergleich zu einem Neubau diese Option nachweislich als unwirtschaftlich darstellt.

Ich komme nunmehr auf die von Ihnen gewünschte Meinung zurück:

Die ursprünglichen Planungen sahen auch den Bau eines Dorfgemeinschaftshauses vor. Es bestehen jedoch Ansichten, wonach es hierfür im Ortsteil Großbodungen keinen Bedarf gäbe. Grund hierfür seien, eine bestehende Gaststätte sowie die im Kirchgrund vorhandene Festhalle bzw. das dort auch von der Öffentlichkeit nutzbare Schützenhaus. Damit auch der Gemeinderat von einem möglichen bestehenden Bedarf eines zusätzlichen Dorfgemeinschaftshaus überzeugt wird, bitte ich insbesondere die Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils Großbodungen bis zum 4. August 2023 um entsprechende, schriftliche Befürwortungen.

Außerdem wurde mir zugetragen, dass ein großes Interesse daran besteht, das denkmalgeschützte Objekt „Kornspeicher“ im gemeindlichen Eigentum zu behalten und auch gemeindliche Finanzmittel für die zwingend notwendige Sanierung einzusetzen.

Fest steht, dass jeder Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes für die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Belange verantwortlich ist. Danach wäre auch ein neuer Eigentümer des „Kornspeichers“ nicht berechtigt, z. B. die historische Bausubstanz zurückzubauen oder sie ohne Beteiligung der Denkmalschutzbehörde baulich zu verändern.

Ich persönlich habe großen Respekt vor solchen historischen Gebäuden und mir ist sehr viel daran gelegen, sie in einem guten baulichen Zustand zu wissen. In Anbetracht der Fülle an bestehenden Pflichtaufgaben bzw. anderweitigem Finanzierungsbedarf erachte ich es jedoch als entbehrlich, dass ausschließlich die Gemeinde sich solcher Aufgaben annimmt. Dies könnte meiner Meinung nach auch von einem zuverlässigen Dritten übernommen werden.

Aufgrund der bestehenden, widerstreitenden Interessen bitte ich ebenfalls bis zum 4. August 2023 um Bekanntgabe von Meinungen, welche beim „Kornspeicher“ ausschließlich die Gemeinde Am Ohmberg in der Pflicht sehen, für die dort notwendige Sanierung in Erscheinung zu treten.

Im Falle von Rückfragen bzw. jedweden Kommunikationsbedarfs stehe ich, als auch die Bediensteten des Bauverwaltungsamtes, Ihnen gern zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Karl-Josef Wand

Ihr Bürgermeister