Gemeinde Am Ohmberg: Übersichtsplan zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg hat am 08.12.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 für den „Neubau eines Penny Marktes mit Bäckereifiliale, Café und Imbiss/Außenbereich und Photovoltaik-Freiflächenanlage“ im Ortsteil Bischofferode beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet. Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Bischofferode. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 hat eine Größe von ca. 1,44 Hektar und umfasst in der Flur 6 der Gemarkung Bischofferode das Flurstück 26/4 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 306/2.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs mit Begründung und Umweltbericht im Internet.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zur Einsicht in der Zeit
vom 12.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024
auf der lnternetseite der Landgemeinde Am Ohmberg unter https://am-ohmberg.de/verwaltung/kurzportrait-der-gemeinde/bekanntmachungen bereitgehalten.
| Öffnungszeiten: | ||
| Montag | 09:00- 13:00 Uhr |
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| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr | 13.00 - 17.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
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| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr | 13.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
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öffentlich aus.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Stellungnahmen - schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Am Ohmberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Am Ohmberg unberücksichtigt bleiben können.
Am Ohmberg 18.06.2024
Karl-Josef Wand
Bürgermeister