Titel Logo
Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil (AT)
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemeinde Am Ohmberg: Übersichtsplan zum Geltungsbereich der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Planverfahren zur 2. Teil-Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilflächennutzungsplan) der Gemeinde Am Ohmberg, OT Bischofferode

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg hat am 22.02.2021 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes (Teilflächennutzungsplan) - Ausweisung eines Sondergebietes im Ortsteil Bischofferode, Bereich Weißenborner Straße beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet. Die 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Bischofferode. Der Geltungsbereich der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 1,40 Hektar in der Flur 6 der Gemarkung Bischofferode.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs mit Begründung und Umweltbericht im Internet. Der Vorentwurf der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsicht in der Zeit vom

12.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024

auf der lnternetseite der Landgemeinde Am Ohmberg unter https://am-ohmberg.de/verwaltung/kurzportrait-der-gemeinde/bekanntmachungen bereitgehalten.

Darüber hinaus liegt der Vorentwurf der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Auslegungszeitraum zur Einsichtnahme im Bauverwaltungsamt der Gemeinde Am Ohmberg, Haus 2, Bischofferöder Hauptstraße 11, 37345 Am Ohmberg OT Bischofferode, während der Sprechzeiten

Montag:

09.00 - 13.00 Uhr

Dienstag:

09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr

Donnerstag:

09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag:

09.00 - 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Stellungnahmen - schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Am Ohmberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Am Ohmberg unberücksichtigt bleiben können.

Am Ohmberg 18.06.2024

Karl-Josef Wand

Bürgermeister