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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil (AT)
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Bekanntmachung der Beschlüsse der 41. Gemeinderatssitzung vom 29.05.2024

In der 41. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Am Ohmberg am 29. Mai 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 490 - 41/2024

Änderung der Tagesordnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt die Ergänzung des Tagesordnungspunkt Nr. 11: „Verabschiedung ausscheidender Gemeinderatsmitglieder” um die Verabschiedung “ausscheidender Ortschaftsbürgermeister” zu ergänzen. Die übrige Tagesordnung bleibt unberührt und wird mit fortlaufender Nummerierung wie geplant beraten.

Ja - Stimmen: 13

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: /

Beschluss-Nr.: 491 - 41/2024

Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 40 Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Am Ohmberg vom 02.05.2024Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt, die Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 02.05.2024 des Gemeinderates Am Ohmberg.

Ja - Stimmen: 10

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: 3

Beschluss-Nr.: 492 - 41/2024

Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Vorentwurf der 2. Teil-Änderung des Flächen-nutzungsplanes (Teilflächennutzungsplan) der Gemeinde Am Ohmberg, OT Bischofferode im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 für das Sondergebiet „Neubau eines Penny-Marktes mit Bäckereifiliale, Café und Imbiss / Außenbereich und Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Bischofferode“ gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt die Aufstellung der 2. Teil-Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilflächennutzungsplan) der Gemeinde Am Ohmberg, OT Bischofferode.Für den Vorentwurf der 2. Teil-Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilflächennutzungsplan) der Gemeinde Am Ohmberg, OT Bischofferode sollen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilflächennutzungsplan) der Gemeinde Am Ohmberg, OT Bischofferode in der Bauverwaltung der Gemeinde, sowie auf der Homepage der Gemeinde Am Ohmberg.Dass mit der Aufstellung der 2. Teil-Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilflächennutzungsplan) der Gemeinde Am Ohmberg, OT Bischofferode beauftragte Planungsbüro Planungsgruppe 91, Jägerstraße 7 in 99867 Gotha wird ermächtigt, die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ja - Stimmen: 13

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: /

Beschluss-Nr.: 493 - 41/2024

Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Am Ohmberg für das Son-dergebiet gemäß § 11 BauNVO „Neubau eines Penny-Marktes mit Bäckereifiliale, Café und Imbiss / Außenbereich und Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Bischofferode, gemäß §§ 3 (1) und 4 ( 1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Am Ohmberg für das Vorhaben „Neubau eines Penny-Marktes mit Bäckereifiliale, Café und Imbiss /Außenbereich und Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Bischofferode“ soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Landgemeinde Am Ohmberg, Bauverwaltung, Bischofferöder Hauptstraße 11 in 37345 Am Ohmberg sowie auf der Homepage der Landgemeinde Am Ohmberg.Dass mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro Planungsgruppe 91 Ingenieurgesellschaft, Jägerstraße 7 in 99867 Gotha wird gemäß § 4b BauGB ermächtigt, im Auftrag der Gemeinde Am Ohmberg die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ja - Stimmen: 12

Nein - Stimmen: /

Enthaltungen: 1

Am Ohmberg, den 13.06.2024

gez. K. - J. Wand

Bürgermeister