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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil (AT)
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Sonstige amtliche Mitteilungen

gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 den Beschluss Nr. 289-33/2018 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Neubau Kfz-Werkstatt“ im OT Wallrode gefasst.

Die Öffentlichkeit, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden und Versorgungsunternehmen sind möglichst frühzeitig, gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Planung zur Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Neubau Kfz-Werkstatt“ im OT Wallrode zu unterrichten.

Ziel und Zweck der Planung: Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 2 "Neubau Kfz-Werkstatt“ erweitert und ergänzt werden. Aufgrund der hohen Auslastung und der ständig höheren Nachfrage ist die Kapazitätsgrenze der Werkstatt erschöpft. Eine Erweiterung und die damit verbundene Neueinstellung von Mitarbeitern sind daher nur mit einer Erweiterung der Werkstatt möglich.

Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben des Landes Thüringen sind private Bauvorhaben in Randbereichen von Ortschaften nur über vorhabenbezogene Bebauungspläne möglich.

Der Entwurf zur Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Neubau Kfz-Werkstatt“ im OT Wallrode, bestehend aus Teil A Planzeichnung und Teil B Textliche Festsetzung nebst dessen Begründung (jeweils in der Fassung vom Mai 2025), wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen vom

11. Juli 2025 bis einschließlich 12. August 2025

auf der lnternetseite der Landgemeinde Am Ohmberg unter

öffentliche Bekanntmachungen - Landgemeinde Am Ohmberg

veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bauverwaltungsamt der Gemeinde Am Ohmberg, Haus 2, Bischofferöder Hauptstraße 11, 37345 Am Ohmberg OT Bischofferode, während der Sprechzeiten

Montag:

09.00 - 13.00 Uhr

Dienstag:

09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr

Donnerstag:

09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag:

09.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauverwaltungsamt@lg-am-ohmberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Am Ohmberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. Karl-Josef Wand

Bürgermeister

Übersichtslageplan

Planverfahren zur Aufstellung der Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Neubau Kfz-Werkstatt“ (OT Wallrode) der Gemeinde Am Ohmberg

Planzeichnung Teil A