Thüringer Landesamt für Bodenmanagement
und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
Flurbereinigungsverfahren Jützenbach-Ort
Az.: 1-2-0704
Im Flurbereinigungsverfahren Jützenbach-Ort, Landkreis Eichsfeld, werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), mit folgenden Änderungen festgestellt.
| Ord.Nr. | Gemarkung | Flur | Flst. | Fläche | Alte Bewertung
| Neue Bewertung
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| gesamt (m²) | Fläche (m²) | Nut- zungs- art | Wert-klasse | Fläche (m²) | Nut- zungs- art | Wert-klasse |
| 41.00 | Jützenbach | 2 | 1000/3 | 2.617 | 396 | WAB | 4 | 204 | WAB | 4 |
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| 192 | GFW | 2 |
| 583.02 | Jützenbach | 2 | 1008/0 | 1.100 | 17 | PPL | 1 | 17 | GFW | 2 |
Gründe:
Als Grundlage für die Wertermittlung für das Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Jützenbach-Ort wurde die aktuelle Bodenschätzung der Finanzverwaltung aus dem Jahr 2007 übernommen.
Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in der Wertermittlungskarte im Maßstab 1 : 1.500 eingetragen worden.
Die Ergebnisse der Wertermittlung haben am 03.05.2023 und am 04.05.2023 in 37345 Sonnenstein OT Jützenbach zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
In dem Anhörungstermin am 10.05.2023 in Sonnenstein OT Jützenbach wurden den Beteiligten die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, ihre Einwendungen vorzubringen.
Von den Beteiligten wurden keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung erhoben.
Nach dem Anhörungstermin wurden in 2 Fällen von Amts wegen die Wertermittlungsergebnisse wie vorstehend aufgeführt geändert. Den betroffenen Teilnehmern wurde ein Auszug des Alten Bestandes, der die geänderte Wertermittlung berücksichtigt, übersandt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
einzulegen.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Im Auftrag
gez. Sonja Leber
Referatsleiterin
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.