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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 8/2024
Nichtamtlicher Teil (NaT)
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Informationen aus der Gemeinde Am Ohmberg

Sammeltermin für die Grabauflösung: Das Abräumen und Einebnen des Grabes nach Ablauf der maximalen Ruhezeit wird zukünftig an zwei zentralen Terminen im Frühjahr und Herbst durch die Gemeinde vorgenommen.

Für Grabstätten sind sogenannte Ruhezeiten vorgesehen. Innerhalb der Ruhefrist darf in der Regel keine Grabauflösung vorgenommen werden. Der § 31 des Thüringer Bestattungsgesetzes besagt, dass die Ruhefrist bei Erdbestattungen mindestens 20 Jahre beträgt, bei Urnenbeisetzungen mindestens 15 Jahre. Die Gemeinde Am Ohmberg hat zudem in ihrer Friedhofssatzung eine maximale Ruhezeit für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen von 30 Jahren festgelegt.

Die Landgemeinde Am Ohmberh führt Ende September/Anfang Oktober Grabräumungen auf allen Friedhöfen im Gemeindegebiet durch. Wer einen Antrag auf Grabräumung gestellt hat erfährt den genauen Termin durch die Friedhofsverwaltung.

Wenn Sie eine Grabstätte einebnen lassen möchten, wenden Sie sich bitte bis zum 20.09.2024 an Frau Müller im Rathaus, Raum 101, Telefonnummern 036077/9390-15 (friedhofswesen@lg-am-ohmberg.de). Für die Räumung und den Abtransport, sowie die Entsorgung der Grabmale werden Gebühren in Höhe von 120,- € erhoben.

Bei Räumung von Grabstätten durch den/die Nutzungsberechtigte/n selbst, sind Grabmale, Einfassung und Fundamente auf eigene Kosten zu entsorgen. Zudem ist zu Beachten, das jeglicher Aufwuchs inkl. Wurzeln, der Grabstein, die Grabumrandung sowie das Fundament aus der Erde zu entfernen sind. Des Weiteren ist die Fläche auf Bodenniveau mit gesiebtem Mutterboden aufzufüllen, einzuebnen und mit Rasensaat einzusäen. Nach erfolgter Einebnung ist die Friedhofsverwaltung davon in Kenntis zu setzen.

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung wenden.

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