Amtsblatt Eichsfeld Südharz
Ausgabe 9/2023
Nichtamtlicher Teil (NaT)
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Wer hat Interesse an der Tätigkeit als Wanderwegwart (m/w/d)?
Nächster Artikel: Bitte auf Sauberkeit und Ordnung an den Altkleidercontainer achten!
Mitteilungen der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Am Ohmberg
Räumung von Grabstellen
Hinweise zur Beräumung von Grabstätten auf Grund des Ablaufes der Liegezeit.
Betroffen sind folgende Grabstätten:
- Friedhöfe in Bischofferode und Hauröden
Sterbefälle vor 1998 Erdbestattungen und Urnengräber. - Friedhöfe Großbodungen und Wallrode
Sterbefälle Erdbestattungen vor 1993 und Urnengräber vor 1998.
Voraussichtlich werden die Räumungen von April bis Oktober, entsprechend der Witterungsverhältnisse erfolgen.
Nutzungsberechtigte deren Grabstellen in o.g. Zeitraum abgelaufen sind möchten sich bitte bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Am Ohmberg melden und mitteilen, welche Möglichkeit der Räumung genutzt werden soll.
Als Nutzungsberechtigter dieser Grabstelle sind Sie verpflichtet, die Grabstätte zu räumen oder räumen zu lassen.
- Sie räumen die Grabstätte selbst. Dabei ist drauf zu achten, dass sämtliche Bauteile (Umrandung, Grabstein, Streifenfundamente) entfernt und entsorgt werden. Eine Ablagerung auf dem Friedhofsgelände ist nicht erlaubt. Die Grabstelle ist einzuebnen und mit einer Grassaat zu versehen.
- Sie beauftragen ein Unternehmen zur Räumung der Grabstelle. Die Entfernung und Entsorgung erfolgt analog Punkt 1. Die dabei entstehenden Kosten haben Sie zu tragen.
- Sie beauftragen die Gemeinde Am Ohmberg zur Räumung der Grabstätte. Die Beauftragung erfolgt durch Sie schriftlich durch einen formlosen Antrag bei der Friedhofsverwaltung mit Angabe des Grabes. Nach Räumung der Grabstätte inklusive der Entsorgung der anfallenden Bauteile und der Herrichtung wird Ihnen ein Bescheid über die nach geltender Friedhofsgebührensatzung zu zahlenden Gebühr in Höhe von 120,00 € zugestellt.
Friedhofsverwaltung