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Amtsblatt der Landgemeinde am Ohmberg
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil (AT)
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Wahlbekanntmachung

1. Am 14. September 2025 findet die Wahl zum Ortschaftsbürgermeister für die OS Bischofferode von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

2. Die Gemeinde bildet 3 Stimmbezirke.

Die Wahlräume befinden sich in:

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Der Arbeitsraum des Briefwahlvorstands befindet sich im OT Großbodungen, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg, großer Sitzungsaal, Raum Nr. 114.

Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 14. September 2025 um 15:30 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

Wahl der Ortschaftsbürgermeister für die Ortschaft Bischofferode

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Da kein Wahlvorschlag eingegangen ist, vergibt der Wähler seine Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, nimmt dort seine Eintragung auf dem Stimmzettel vor und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Eintragung nicht erkennen können.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, sowie zu dem Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 14. September 2025 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird ggf. am Montag, dem 15. September 2025, um 8:00 Uhr bis voraussichtlich 12:00 Uhr, in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.

9. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers- oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

Hinweis:

Hat bei der Wahl zum Ortschaftsbürgermeister keine eingetragene Person die erforderliche Mehrheit erhalten, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben, statt. Der Termin einer etwaigen Stichwahl wurde auf den 28. September 2025 von 08:00 bis 18:00 Uhr festgelegt.

Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigungskarte zugesandt. Jeder Wahlberechtigte, der in einem Wählerverzeichnis der Gemeinde Am Ohmberg steht, kann somit seine Stimme abgeben. Es reicht die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.

Alle Wahllokale, die zur Wahl des Ortschaftsbürgermeisters am 14. September 2025 geöffnet hatten, öffnen zur Stichwahl erneut von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Stimmbezirke bleiben unverändert.

Wahlscheine für die Stichwahl können beim Wahlbüro der Gemeinde Am Ohmberg, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg beantragt werden.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses wird für eine etwaige Stichwahl ein Briefwahlvorstand gebildet. Der Arbeitsraum des Briefwahlvorstands befindet sich im OT Großbodungen, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg, großer Sitzungsaal, Raum Nr. 114.

Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 28. September 2025 um 15:30 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.

Gemeinde Am Ohmberg, 5. September 2025

gez. Palau

Wahlleiterin