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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Haushaltssatzung 2023

Haushaltssatzung der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Stadt Heldburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

6.948.000 EUR

und Ausgaben mit

6.948.000 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

3.548.400 EUR

und Ausgaben mit

3.548.400 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

1.000.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.158.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Heldburg, den 02.01.2023

Christopher Other  —  -Siegel-

Bürgermeister

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2023 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 16.01.2023 bis 30.01.2023 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.