Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Stadt Heldburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
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| in den Einnahmen | 6.948.000 EUR |
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| und Ausgaben mit | 6.948.000 EUR |
und im Vermögenshaushalt
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| in den Einnahmen | 3.548.400 EUR |
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| und Ausgaben mit | 3.548.400 EUR |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
1.000.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.158.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Heldburg, den 02.01.2023
Christopher Other — -Siegel-
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2023 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 16.01.2023 bis 30.01.2023 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.