Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Schlechtsart folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
|
| in den Einnahmen | 227.900 EUR |
|
| und Ausgaben mit | 227.900 EUR |
und im Vermögenshaushalt
|
| in den Einnahmen | 59.450 EUR |
|
| und Ausgaben mit | 59.450 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 37.900 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Schlechtsart, den 12.12.2022
René Braun — -Siegel-
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schlechtsart für das Haushaltsjahr 2023 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 16.01.2023 bis 30.01.2023 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.