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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Haushaltssatzung 2023

Haushaltssatzung der Gemeinde Schlechtsart für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Schlechtsart folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

227.900 EUR

und Ausgaben mit

227.900 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

59.450 EUR

und Ausgaben mit

59.450 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 37.900 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Schlechtsart, den 12.12.2022

René Braun  —  -Siegel-

Bürgermeister

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schlechtsart für das Haushaltsjahr 2023 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 16.01.2023 bis 30.01.2023 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.