Aufgrund des § 19 Abs. 1 und § 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung und des § 18 und § 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl. S. 273), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Ummerstadt in seiner Sitzung am 05.12.2022 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Ummerstadt (Sondernutzungsgebührensatzung) beschlossen und die Stadt erlässt diese:
Artikel I
Das Gebührenverzeichnis nach § 1 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Anlage zur Satzung über Sondernutzungsgebühren
(Sondernutzungsgebührensatzung) der Stadt Ummerstadt
Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren
Abkürzungen:
| p/T | = pro Tag |
| P/W | = pro Woche |
| p/m2 | = pro Quadratmeter |
| p/M | = pro Monat |
| p/J | = pro Jahr |
Gebührentarif zu §§ 1 und 3 der Sondernutzungsgebührensatzung
Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 5,50 EURO, sofern der Gebührentarif keine anderen Mindestgebühren vorsieht.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Stadt Ummerstadt
Ummerstadt, den 20. Dezember 2022
Lorz
Bürgermeister — - Siegel -