Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung 2023

Haushaltssatzung der Stadt Ummerstadt für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Ummerstadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

952.400 EUR

und Ausgaben mit

952.400 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

66.300 EUR

und Ausgaben mit

66.300 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze (Hebesatz-Satzung) festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 158.700 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Ummerstadt, den 02.01.2023

Florian Lorz  —  -Siegel-

Bürgermeister

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Ummerstadt für das Haushaltsjahr 2023 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 16.01.2023 bis 30.01.2023 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.