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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Bekanntmachung Ausleg.beschluss

1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ der Stadt Heldburg (Kartengrundlage: WEBAt-lasDE ©; Quelle: „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab)

2. Übersichtslageplan mit der Ausgleichsmaßnahmen A2 in der Gemarkung Westhausen (schwarz gestrichelt) des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ der Stadt Heldburg (Kartengrundlage: DTK10; Quelle: GDI-TH © I basemap.de © / BKG 2023; ohne Maßstab)

Bekanntmachung

über die Veröffentlichung im Internet des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein" der Stadt Heldburg nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Heldburg hat am 14.12.2023 mit Beschluss-Nr. SR Heldburg/0057 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein", bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 05.12.2023 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet beschlossen.

Der Entwurf zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein" der Städt Heldburg, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 05.12.2023), die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

vom 22.01.2024 bis einschließlich 23.02.2024

im Internet unter https://www.vg-heldburgerunterland.de/veröffentlichungen/bauleitplanungen zur Einsicht bereitgestellt.

Es wird darauf hingewiesen,

1.

dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

dass Stellungnahmen elektronisch an Bauarntevq-heldburderunterland.de übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können,

3.

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

4.

dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen [Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein" der Stadt Heldburg, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 05.12.2023), die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten], in der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland", Häfenmarkt 164, Zimmer 205, 98663 Heldburg während der allgemeinen Öffnungszeiten erfolgt.

Die Lage des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein" ist dem 1. Übersichtslageplan zu entnehmen.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Heldburg der gleichnamigen Stadt. Es wird im Westen von der Straße „Rainbrünnlein" (L 1134) und im Süden.vom Gewässer „Gauerstalgraben" begrenzt. Südlich des Gewässers befindet sich die Straße „Am Gerichtsberg". Im Osten schließt sich eine Gartenanlage an das Plangebiet an. Im Norden befindet sich die Zuwegung zur Gartenanlage: welche hier den Abschluss bildet.

Darüber hinaus wird eine Ersatzmaßnahme außerhalb des Wirkungskreises der Stadt Heldburg in der Gemeinde Westhausen umgesetzt. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

Die Lage der Ausgleichsmaßnahme A2 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein" ist dem 2. Übersichtslageplan zu entnehmen. Die Ausgleichsmaßnahme A2 befindet sich westlich der Gemeinde Westhausen bzw. nordwestlich des „Wildberg" (Gemarkung Westhausen). Die Ausgleichsmaßnahme A2 hat die Aufwertung stark verbuschter FFH-Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes Nr. 119 „Schlechtsarter Schweiz", durch Entbuschung und ergänzende Ansaat mit einem Regio-Saatgut des Ursprungsgebietes 12 „Fränkisches Hügelland", zum Ziel.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I. Aus dem Umweltbericht

Im vorliegenden Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung,- bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:

Mensch

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Informationen zur Betroffenheit der menschlichen Gesundheit und der Bevölkerung insbesondere durch potentielle Lärmimmissionen

Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt

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Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen im Plangebiet (Lebensraumtyp 6510)

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Angaben zu vorhandenen Tierarten im Plangebiet (Ergebnisse der vorliegenden artenschutzspezifischen Gutachten)

Boden und Wasser

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Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet

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Informationen zu vorhandenen Oberflächengewässern (Still- und Fließgewässer) und zur Grundwassersituation im Plangebiet

Klima / Luft

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Informationen zur Luftsituation im Plangebiet sowie zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern (Niederschlag, Temperatur, Wind)

Landschaft

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Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt und der landschaftlichen Strukturierung des Untersuchungsraumes

Kultur- und Sachgüter

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Information zum Vorhandensein und zur Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern

Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete

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Angaben zu vorhandenen Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Special Protection Area (SPA-Gebieten [Vogelschutzgebieten]) im Untersuchungsraum und der Umgebung

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Angaben zu weiteren Schutzgebieten im Untersuchungsraum und der Umgebung (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark, Naturpark, u.a.)

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Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen

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Angaben zum Vorhandensein von Heilquellenschutzgebieten sowie Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten einschließlich Informationen zu geltenden Regelungen in Wasserschutzgebieten

Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

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Angaben zur Eingriffsvermeidung, -minimierung sowie zur Kompensation des geplanten Eingriffs

(Beschreibung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen insbesondere für den Artenschutz)

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Aussagen/Maßnahmen bezüglich der Minderung von Lärmimmissionen

II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Thüringer Landesverwaltungsamt - Weitere beratende planungsrechtliche Hinweise zum Planverfahren und Planentwurf vom 31.05.2023

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da bauliche Nutzungen innerhalb der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgeschlossen sein dürften, sollten anstelle des Sondergebietes private Grünflächen festgesetzt werden

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die Bilanzierung der Eingriffsflächen ist zu prüfen und die Bewertung anzupassen

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es müssen weitere Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches ermittelt werden

Landratsamt Hildburghausen - Bauleitplanung vom 11.04.2023

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die Baumreihe entlang des Gauerstalgrabens soll dauerhaft erhalten und ggf. Bäume ersetzt werden, daher wäre eine Einmessung sinnvoll, um Abgängigkeiten zu identifizieren

Landratsamt Hildburghausen - SB Regionalplanung vom 23.02.2023

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die zu beplanende Fläche befindet sich im landwirtschaftlichen Vorranggebiet LB-114

Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Naturschutzbehörde vom 15.03.2023

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der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen); durch den Verursacher sind zur Vorbereitung der Entscheidung in angemessenen Umfang die für die Beurteilung des Eingriffs erforderliche Angaben zu machen, vor allem über die Maßnahmen und die rechtliche Verfügbarkeit

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es wird nicht genannt ob die straßenbegleitenden Bäume gerodet werden

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die Unterlagen sind im Hinblick auf die Kompensationsmaßnahmen unvollständig

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der vorliegende Bericht ist in Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Belange unvollständig

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auf der Fläche befinden sich Rote Liste Arten, welche zusätzlich gemäß § 44 Ans. 1 BNatSchG gesetzlich geschützt sind (z.B. Blutströpfchen, Zweibrütiger Würfelfalter, Gemeiner Bläuling, Goldene Acht, Postillon und Gemeine Wiedenvögelchen)

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die Maßnahme K3 ist nicht realisierbar, da sich auf dieser Fläche ein geschützter Lebensraumtyp (Nass-Feuchtgrünland) befindet

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die Einzelbaumpflanzung auf dem Parkplatz wird nicht als Kompensation angesehen

Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Wasserbehörde vom 27.02.2023

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das Vorhaben befindet sich außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Kreck, aber innerhalb der in Planung befindlichen quantitativen Schutzzone III des Heilquellenschutzgebietes von Bad Colberg

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Wasser- und abwassertechnisch ist der Standort nicht erschlossen; nach der Abwasserbeseitigungskonzeption ist der Anschluss des Standortes erst nach 2030 vorgesehen; somit kann eine zeitliche befristete Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht (betrifft auch Niederschlagswasser) auf den Grundstückseigentümer erfolgen

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die Ableitung von ausreichend behandelten Schmutzwasser sowie Niederschlagswasser in ein Gewässer bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis

Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Immissionsschutzbehörde vom 14.04.2023

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aus Sicht der Behörde wäre in der Schallimmissionsprognose als 10 1, nach TA Lärm, nicht die Baugrenze des Bebauungsgebietes, sondern die bestehenden maßgeblichen Wohnräume als IO 1 zu ermitteln

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für den 10 3 wurde Mischgebiet zur Prüfung in der Schallimmissionsprognose angesetzt; da eine überwiegende Wohnnutzung stattfindet ist allgemeines Wohngebiet anzunehmen

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für Kleingartenanlagen werden nach Aussage der Behörde nach DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1 schalltechnische Orientierungswerte von tags und nachts von 55 dB(A) zugeordnet; zulässige Schallimnnissionsrichtwerte nach TA-Lärm von tags und nachts 60 dB(A)

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sofern der perspektivische Marktbetreiber eine Nachtanlieferung möchte, wäre die Zusatzbelastung zu ermitteln; unter Umständen kann die Warenannahme auch schallemissionsmindernd eingehaust werden

Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen vom 21.02.2023

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die Herstellung des Trinkwassergrundstücksanschlusses ist vom Vorhabenträger mit uns auf Grundlage eines Teil-Erschließungsvertrages zu vereinbaren

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die Vorgaben unter Pkt. 5.7 der Begründung zu den wassertechnischen Bedingungen müssen erfüllt werden

Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 20.03.2023

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es ist ein Grünlandfeldblock betroffen

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 23.03.2023

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es fehlen Angaben zu den seit 2015 gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen angezeigten Kulturdenkmalen mit erhöhter Raumwirkung Veste Heldburg und dem historischen Stadtkern von Heldburg

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die Beeinträchtigung dieser Kulturdenkmale mit erhöhter Raumwirkung durch die geplanten, in Dimension und Bauweise eher ortsuntypischen baulichen Anlagen wird denkmalfachlich hingenommen, da keine Hauptblickbeziehungen gravierend betroffen sind

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eine maximale Eingrünung sowie bei Umsetzung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie ist die Verwendung von reflexionsarmen Oberflächen dringend angeraten

Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Belange Grundwasser, Wasserschutzgebiete vom 20.03.2023

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die Lage des B-Planes im Heilquellenschutzgebiet Nr. 274 „HQSG Bad Colberg", quantitative Schutzzone B, wurde ausreichend berücksichtigt

Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Belange Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung vom 20.03.2023

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lagebedingt ist der Standort durch erhöhte Grundwasserstände gekennzeichnet; der Grundwasserspeigel befindet sich etwa im Niveau der offenen Vorflut

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in Folge Ablaugung (Subrosion) noch potentiell vorhandener Sulfatgesteine ist die lokale Bildung von Spalten und kleinen Hohlräumen nicht auszuschließen; der TLUBN sind im Vorhabengebiet und dessen Umgebung keine Subrosionsobjekte bekannt

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die Untersuchung und Bewertung des Baugrundes sollte den Subrosionsprozessen als auch den inhomogenen Lockergesteinsverhältnissen Rechnung tragen

Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Belange des Bergbaus/Altbergbaus vom 20.03.2023

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das Plangebiet liegt in der Bewilligung „Bad Colberg" zur Gewinnung von Sole bzw. Erdwärme (Gewinnung von Sole und Thermalwasser mittels niedergebrachten, Tiefenbohrung)

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bergbaubedingte Einwirkungen auf die Tagesoberfläche sind nicht zu erwarten

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es liegen keine Hinweise auf Gefährdungen durch Altbergbau, Halden, Restlöcher und unterirdische Hohlräume vor

Bürger 1 (B1) vom 28.04.2023

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da es sich um ein Sumpfgebiet und einen wichtigen Zufluss Bereich zur Kreck handelt wird nicht ansatzweise hinreichend gewürdigt

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die schutzwürdigen Belange der im näheren Einflussbereich liegenden Wohneigentümer - Am Rainbrünnlein, Ziegelhütte, Am Hainroth - wären, insbesondere auf Grund der konkreten örtlichen Gegebenheiten, dringend in die Beurteilung mit einzubeziehen

Bürger 2 (62) vom ohne Datumsangabe

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der Anblick der Veste Heldburg wird sehr in Mitleidenschaft gezogen, wenn sich anstatt einer Wiese, der geplante Betonklotz samt Parkplatz an der Straße anschließt

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der besondere Blick vom Elferratshain auf die Altstadt wäre zerstört

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die tatsächliche Höhe von 8 Metern wird tatsächlich höher erscheinen, da es sich hier um eine feuchte Wiese bzw. Quellgebiet handelt, weshalb eine Ausschüttung erfolgen muss

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ein defektes Fahrzeug auf dem Parkplatz könnte nach einem Regenschauer tausende Liter Wasser verschmutzen (Verweis auf Lage am Gauerstalgraben sowie auf die Quelle auf dem Nachbargrundstück); das Quellwasser speist zudem den Brunnen in der unteren Vorstadt

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Verschmutzungen durch Verpackungsmüll oder gar auslaufende Betriebsstoffe sind zu erwarten; Verweis auf die angrenzende Kleingartenanlage und auf die Quelle Rainbrünnlein

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die Erholung in der Kleingartenanlage wäre außerordentlich durch Verkehrsgeräusche auf dem Parkplatz und durch die Anlieferung der Lkw's, negativ beeinträchtigt

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die Fläche liegt im Quellgebiet und ist an drei Seiten von Gräben umgeben; aus diesem Grund grünt die Fläche auch im Hochsommer nach monatelanger Trockenheit; dies ist eine Ausnahme in Bezug auf andere Wiesen im Umland

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durch die zunehmende Versiegelung können Hochwasser und Überschwemmungen zunehmen

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der Gauerstalgraben wird noch vor der Brücke, unmittelbar im Überflutungsgebiet in die Kreck geleitet; ein deutlich höherer Rückstau ist anzunehmen

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die Gefahr durch Verschmutzungen des Quellwassers (defekte Fahrzeuge etc.) und infolgedessen des Flusswassers der Kreck ist als sehr erheblich einzustufen, insbesondere da das Oberflächenwasser der direkt in den Gauerstalgraben geleitet werden soll das Stadtbild wird insbesondere aus Sicht vom Gerichtsberg, Blick von der Burg auf die Stadt, Blick entlang des MDR-Thüringen-Weg erheblich verändert

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nochmals wird darauf hingewiesen, dass zur Trockenlegung erheblich aufgeschüttet werden muss, weshalb zur Höhe des Gebäudes von 8 m noch die Aufschüttung zur Trockenlegung hinzukommt die Altstadt ist aus Laienhafter Sicht als Kulturgut einzustufen; die versperrte Sicht (8 m Bauhöhe + Aufschüttung) auf das Kulturgut aus Richtung eines der wichtigsten Ausflugsziele der Heldburger ist demnach als erheblich einzustufen

III. Aus Gutachten

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es liegt ein Geo- und umwelt-/abfalltechnischer Untersuchungsbericht „Heldburg, Rainbrünnlein, Neubau eines Lebensmittelmarktes", Projekt-Nr.: 22-297 / GB01 vom 29.09.2022 von der bgm baugrundberatung GmbH vor; in dem Gutachten erfolgt die Baugrunduntersuchung sowie umwelt-/abfalltechnische Untersuchungen des Untergrundes

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es liegt eine schalltechnische Untersuchung „Neubau Lebensmittelmarkt Rainbrünnlein in 98663 Heldburg", Projekt-Nr.: 6540, Version 2.0 vom 17.11.2023 von goritzka akustik vor; in dem Gutachten erfolgt eine Prüfung bezüglich der Auswirkungen durch Nutzungs- und Anlagenbedingten Lärm im Plangebiet auf schutzbedürftige Nutzungen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und die Festlegung daraus resultierender Maßnahmen

es liegt ein Verträglichkeitsgutachten zu einem Ansiedlungsbegehren „Die Straße „Rainbrünnlein" in Heldburg als Standort für einen Verbrauchermarkt", Projektnummer: 22DLP3192 vom 06.12.2022/16.05.2023 von Dr. Lademann & Partner vor; Inhalt des Gutachtens ist die Ermittlung und Bewertung der städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens auf den Einzelhandel im Unteruchungsraum im Hinblick auf zentrale Versorgungsbereiche und das raumordnerische Versorgungsgleichgewicht sowie die Berücksichtigung der landes- und regionalplanerischen Bestimmungen Thüringens

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es liegt eine „Verkehrstechnische Stellungnahme zur geplanten Einzelhandelsansiedlung Edeka an der Straße Rainbrünnlein in der Stadt Heldburg" vom 05.09.2023 von Zacharias Verkehrsplanungen vor; Inhalt der Stellungnahme ist die Prüfung bezüglich der Umsetzung eines Fußgängerüberweges sowie die Umsetzung eines Linksabbiegestreifens von der Hauptstraße zum Lebensmittelmarkt

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es liegt ein „Kartierbericht zum Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein Stadt Heldburg vom 27.06.2023 vom Planungsbüro für Landschaftsgestaltung und Freianlagen - Neubert vor; Inhalt des Kartierberichtes ist die Erfassung der Brutvogelarten und Schmetterlinge sowie die Ermittlung des Biotop-Status des Plangebietes

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es liegt eine „Bestandserfassung potenzieller Ersatzmaßnahnnenflächen und Empfehlung weiteres Vorgehen" zum Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein Stadt Heldburg vom 01.08.2023 vom Planungsbüro für Landschaftsgestaltung und Freianlagen - Neubert vor; Inhalt der Bestandserfassung ist die Überprüfung der Flächen auf die Erfüllung von Mindestanforderungen an das lebensraumtypische Arteninventar für den FFH-Lebensraumtyp 6510 - Magere Flachland-Mähwiese und die Auswahl einer Vorzugsfläche für die Umsetzung einer notwendigen Ausgleichsmaßnahme

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es liegt eine „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)" zum Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein Stadt Heldburg vom 21.09.2023 vom Planungsbüro für Landschaftsgestaltung und Freianlagen - Neubert vor; im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wird geprüft, in welchem Maße die nach aktuellem europäischem und deutschem Artenschutzrecht geschützten Arten durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können

Heldburg, den 20.12.2023

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