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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Beschlussprotokoll zur Sitzung Gemeinderat der Gemeinde Westhausen

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung Westhausen/2023-05. Sitzung des Gemeinderates Westhausen vom 12.12.2023

Beschluss Nr. GR Westhausen/0026

Beratungsgegenstand:

Beratung und Beschlussfassung über die Berufung des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2023 den Bediensteten der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Herrn Volker König, zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2024 (Gemeinderatswahl) zu berufen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Westhausen/0027

Beratungsgegenstand:

Beratung und Beschlussfassung über die Berufung des stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Bedienstete der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Frau Carmen Staffel, zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahl 2024 (Gemeinderatswahl) zu berufen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Westhausen/0028

Beratungsgegenstand:

Beratung und Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2023 eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 2.13000.935000 in Höhe von 9.995,62 € zur Beschaffung von Atemschutzgeräten.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Westhausen/0029

Beratungsgegenstand:

Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Atemschutzgeräten

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2023 den Zuschlag der Vergabe der Lieferung von Atemschutzgeräten an die Firma NeoVia GmbH, Zur Hagelschonung 2, 14974 Ludwigsfelde, mit einem Gesamtpreis von 9.995,62 € zu erteilen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.