Beschluss Nr. SR Heldburg/0057
Beratungsgegenstand:
Beschluss zur Billigung und Veröffentlichung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel "Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein" der Stadt Heldburg nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023:
| 01 | Der Entwurf zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ der Stadt Heldburg, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 05.12.2023 gebilligt. |
| 02 | Der Entwurf zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes Edeka in der Straße Rainbrünnlein“ der Stadt Heldburg, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 05.12.2023 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen durchzuführen. |
| 03 | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. |
| 04 | Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. SR Heldburg/0058
Beratungsgegenstand:
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Heldburg
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023 die in der Anlage beigefügte Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Heldburg.
Abstimmung: zurückgestellt
Beschluss Nr. SR Heldburg/0059
Beratungsgegenstand:
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (Feuerwehrentschädigungssatzung)
Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023 die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Heldburg zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Stadt Heldburg, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (Feuerwehrentschädigungssatzung).
Abstimmung: zurückgestellt