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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 1/2025
Amtliche Mitteilungen anderer Behörden
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Amtliche Mitteilungen anderer Behörden

Erneute Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Helling von Hellingen bis zur Landesgrenze Thüringen / Bayern

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beabsichtigt, für das Fließgewässer Helling von Hellingen bis zur Landesgrenze Thüringen / Bayern auf Teilen der Gemarkungen Hellingen, Volkmannshausen, Poppenhausen und Lindenau das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwem­mungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.

Im Rahmen der ersten Anhörung wurden zahlreiche Einwendungen vorgebracht, die eine detaillierte fachliche Überprüfung der hydraulischen Berechnung, die der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zu Grunde liegt, erforderlich machte. Das Ergebnis dieser Überprüfung ergab einen Korrekturbedarf in der Berechnung und im Ergebnis Abweichungen in der Abgrenzung des festzusetzenden Überschwemmungsgebietes. Da es hierdurch auch neue Betroffenheiten bzgl. des Überschwemmungsgebietes gibt, ist eine erneute Anhörung erforderlich.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das zuletzt durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die zugehörigen Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

20.01.2025 bis einschließlich 19.02.2025

in folgender Behörde während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Bauamt, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, bitte nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 036871 / 288 0

Montag

9:00

-

12:00 Uhr

Dienstag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

15:30 Uhr

Donnerstag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

18:00 Uhr

Freitag

9:00

-

12:00 Uhr

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist

-

schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena oder

-

mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809

nur nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 0361 573943619 oder 0361 573943329 zu folgenden Dienst­stunden:

Montag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Dienstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Mittwoch

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Donnerstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Freitag

8:30

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11:30 Uhr

vorge­bracht werden.

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechts­verordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete veröffentlicht.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau

und Naturschutz  — Jena, den 05.12.2024

Im Auftrag

Frederik Ahrens

Abteilungsleiter 4