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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Info Grundsteuer ab 2025 - Veröffentlichung

Grundsteuer ab 2025 - Wichtige Informationen!!!

Aufgrund der Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025 verlieren alte Grundsteuerbescheide zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Jeder Grundstückseigentümer erhält 2025 einen neuen Bescheid.

Die im Januar 2025 zu veröffentlichen Hebesatzsatzungen werden nach Auswertung der neuen Grundsteuerwerte bis spätestens zum 30.06.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 gegebenenfalls angepasst.

Das Zahldatum der ersten Rate wird in 2025 nicht wie gewohnt der 15.02. sein!

Die Fälligkeit wird Ihnen mit dem neuen Bescheid bekannt gegeben.

Was müssen Sie beachten?

  • Daueraufträge bei Banken sind zu löschen oder anzupassen
  • von Zahlungen vor Bekanntgabe des neuen Bescheides ist abzusehen (diese müssen von uns zurücküberwiesen werden)
  • bestehende Einzugsermächtigungen (SEPA-Mandate) werden weitergeführt

Im Auftrag

Steuerverwaltung - VG Heldburger Unterland

Grundsteuerreform 2025

Nach was richtet sich die Feststellung der neuen Grundsteuerwerte?

Grundlage hierfür sind die Erklärungen der Grundstückeigentümer gegenüber dem Finanzamt aus den Jahren 2022-2024 (Abgabe über ELSTER oder Formblätter)

Angaben zur Grundstücksart, Grundstücksfläche, Lage des Grundstückes, Art der wirtschaftlichen Einheit, Baujahr, usw.

Warum wurden zwei verschiedene Bescheide vom Finanzamt übermittelt?

1. Bescheid: Grundsteuerwertbescheid

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hier wird die Höhe des Grundsteuerwertes festgestellt (Wert des Grundstückes)

->

Aufschlüsselung der oben genannten Angaben der Grundstückeigentümer

2. Bescheid: Grundsteuermessbescheid

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Folgebescheid zum Grundsteuerwertbescheid

->

hier wird der auschlaggebende Grundsteuermessbetrag festgesetzt

->

Berechnung: Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Beachte: „Aufgrund dieser Bescheide mussten noch keine Zahlungen geleistet werden“.

Welche Daten werden der Gemeinde vom Finanzamt übermittelt?

die Gemeinde bekommt digital folgende Daten vom Finanzamt übermittelt:

->

Eigentümer, Flurstücke, Grundstücksart, Grundsteuerart, sowie

->

Grundsteuermessbetrag => Grundlage für die Höhe der Grundsteuer

Wie wird die Grundsteuer für den Grundsteuerbescheid von der Gemeinde berechnet?

Höhe der Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz => Erlass Grundsteuerbescheid

die Höhe des Hebesatzes wird vom Gemeinde- bzw. Stadtrat beschlossen

Ändern sich die Hebesätze der Gemeinde?

Zu Beginn des Jahres 2025 gelten zunächst die bisherigen Grundsteuerhebesätze. Die Bekanntmachung der zugrundeliegenden Hebesatz-Satzungen erfolgt in der Januar-Ausgabe des Amtsblatts 2025.

Es ist davon auszugehen, dass diese Hebesätze angepasst werden müssen, da sich aufgrund der Grundsteuerreform die Summe der Grundsteuerwerte innerhalb einer Stadt/Gemeinde ändern wird.

Eine Änderung der Hebesätze rückwirkend zum 01.01.2025 ist bis zum 30.06.2025 durch Beschluss des Stadt-bzw. Gemeinderates möglich.

Ob es zu einer Änderung der Hebesätze kommt, kann erst nach Auswertung der neuen Grundsteuerwerte festgestellt werden. Diese wird voraussichtlich bis Februar 2025 abgeschlossen sein.

Erst im Anschluss an diese Auswertung werden ggf. neue Hebesatz-Satzungen beschlossen und nach deren Veröffentlichung ergehen dann schließlich die neuen Grundsteuerbescheide.

Warum zahlt man für verpachtete land- und forstwirtschaftliche Fläche auf einmal Grundsteuer?

die Grundsteuer für verpachtete land- und forstwirtschaftliche Flächen wurde bisher immer bei den Pächtern veranlagt

ab 2025 sind die Eigentümer der Grundstücke grundsteuerpflichtig

laufende Pachtverträge müssen evtl. dahingehend angepasst werden

Wer muss die Grundsteuer bezahlen, wenn es mehrere Eigentümer gibt?

Grundstücksgemeinschaften, Erbengemeinschaften und Ehepartner sind Gesamtschuldnerschaften => sie müssen gemeinsam für die Grundsteuer aufkommen

jeder Miteigentümer bekommt einen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde zugesandt

der im Bescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag in Summe ist nicht von jedem Miteigentümer, sondern insgesamt von der Gesamtschuldnerschaft zu zahlen

die Aufteilung der Grundsteuer an die einzelnen Miteigentümer ist nicht durch die Gemeinde vorzunehmen, sondern muss privatrechtlich unter den Miteigentümern geklärt werden

die Gemeinde ist berechtigt, von einem Miteigentümer die gesamte Leistung zu fordern

Warum bekommt man für ein Grundstück einen Bescheid, obwohl man kein Eigentümer mehr ist?

die Eigentümer, welche die Gemeinde vom Finanzamt übermittelt bekommt, sind Daten aus dem Jahr 2022/2023

Eigentümerwechsel in und nach diesem Zeitraum wurden teilweise noch nicht vom Finanzamt vorgenommen

sobald die Ummeldungen vorliegen, wird auch die Gemeinde die entsprechenden Eigentümerwechsel vornehmen

bis der entsprechende Abmeldebescheid ergeht, hat der Alteigentümern die Grundsteuer weiter zu bezahlen

bei rückwirkenden Ummeldungen wird die überzahlte Grundsteuer wieder zurückerstattet

Was passiert mit bereits hinterlegten SEPA-Mandaten?

bestehende SEPA-Mandate werden weitergeführt

für neu dazugekommene Grundstücke muss ein neues Mandat erteilt werden

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die entsprechenden Formulare sind den Bescheiden beigefügt

falls SEPA-Mandate gelöscht werden sollen oder Änderungen der Bankverbindungen vorliegen, bitte die Gemeinde hierüber informieren

->

Vermeidung zusätzlicher Kosten durch Rücklastschriften

Warum kommt es zu Abweichungen der Flurstücksnummern?

in einigen Ortschaften wurden aufgrund von Flurbereinigungsverfahren Änderungen der Flurstücke vorgenommen

hierbei wurden Flurstücke neu vermessen, zusammengeführt oder anderweitig geändert

dadurch kam es zu Änderungen der Flurstücknummern

->

die Anpassung der neuen Nummern wurden noch nicht komplett vorgenommen, deswegen kann es zu Abweichungen kommen

Kann Einspruch bzw. Widerspruch gegen die Grundsteuer eingereicht werden?

Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes hätte binnen eines Monats nach Zustellung eingelegt werden müssen, um ggf. eine Änderung der Bemessung beim Finanzamt zu erwirken

ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde wäre in diesem Fall zulässig, aber unbegründet, da die Gemeinde die übermittelten Daten des Finanzamtes übernehmen muss

wenn ein Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt wird und diesem nicht abgeholfen werden kann, wird dieser zur Prüfung an das Landratsamt Hildburghausen (zuständige Widerspruchsbehörde) weitergeleitet

um ggf. Änderungen des Grundsteuerwertes bzw. Grundsteuermessbetrages im Nachgang erzielen zu können, gibt es folgende Möglichkeiten:

a)

Der Grundsteuerwert und -messbetrag wurde geschätzt:

->

Die Grundsteuererklärung zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ist nachzuholen.

b)

Die Erklärung wurde abgegeben, aber der Eigentümer ist der Meinung, dass Grundsteuerwert und -messbetrag falsch ermittelt wurden bzw. dem Eigentümer ist jetzt ersichtlich, dass seine Erklärung einen Fehler enthielt:

->

Die Grundsteuererklärung wird erneut abgegeben, allerdings zum Stichtag 01.01. des Vorvorjahres.

(Beispiel: Eine Erklärung im Jahr 2025 kann frühestens zum 01.01.2023 erfolgen).

Die Abgabe der Erklärung erfolgt über ELSTER bzw. über folgende Formulare:

->

https://finanzamt.thueringen.de/service/formulare/grundsteuer

Widersprüche gegen die Hebesätze sind nur begründet, wenn die Hebesatz-Satzung rechtswidrig ist