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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Stadt Heldburg

Beschlüsse der SR Heldburg/2025-09. Sitzung des Stadtrates Heldburg vom 11.12.2025

Beschluss Nr. SR Heldburg/0084

Beratungsgegenstand:

Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 06.11.2025

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Heldburg/0085

Beratungsgegenstand:

Forstwirtschaftsplan Stadt Heldburg 2026

Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2025 den in der Anlage beigefügten Forstwirtschaftsplan der Stadt Heldburg für das Haushaltsjahr 2026.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Heldburg/0086

Beratungsgegenstand:

Holzpreise der Stadt Heldburg vom 01.01.2026 bis 31.12.2026

Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2025 die in der Anlage beigefügten Holzverkaufspreise ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Heldburg/0087

Beratungsgegenstand:

Beteiligung an der Finanzierung im geplanten Flurbereinigungsverfahren Bad Colberg

Die Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2025 die Beteiligung an der Finanzierung der Ausführungskosten im geplanten Flurbereinigungsverfahren Bad Colberg zur Minimierung der Belastungen der zukünftigen Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Bad Colberg im Rahmen der in Tabelle 1 dargestellten Übersicht. Maßgeblich für die Höhe der Beteiligung ist der in Tabelle 1 dargestellte prozentuale Anteil.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Heldburg/0088

Beratungsgegenstand:

Vergabe - Holzeinschlag Heldburg 2025 Revier 04

Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2025 den Holzeinschlag im Revier 04 der Stadt Heldburg gemäß dem Ausschreibungsergebnis vom 20.10.2025 an die Firma Agrarservice Farnung GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 4, 98646 Reurieth/OT Siegritz, mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot in Höhe von 34.980,05 € (brutto), zu vergeben.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Heldburg/0089

Beratungsgegenstand:

Vergabe - Holzeinschlag Heldburg 2025-26 Revier 02

Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2025 den Holzeinschlag im Revier 02 der Stadt Heldburg gemäß dem Ausschreibungsergebnis vom 25.09.2025 an die Firma Agrarservice Frank GbR, Hauptstraße 17, 97494 Bundorf, mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot in Höhe von 46.695,60 € (brutto), zu vergeben.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Heldburg/0090

Beratungsgegenstand:

Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Stadt Heldburg durch die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG)

Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, sich bei der Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Thüringer Glasfasergesellschaft über die KEBT AG zu bedienen.

Der Stadtrat der Stadt Heldburg ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, zu ergreifen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben.

Die Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Die Stadt Heldburg soll frühzeitig über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die kommunalen Belange unterrichtet werden und die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Umgekehrt wird sie die KEBT AG über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die Belange der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei Bedarf stellen die Beteiligten die erforderlichen Pläne für die von der jeweiligen Baumaßnahme betroffenen Bereiche dem jeweils anderen Beteiligten kostenfrei zur Verfügung.

Die Stadt Heldburg soll mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien in ihrem Gebiet informiert werden. Sie hat das Recht, jederzeit auf Anfrage bei der KEBT AG eine entsprechende Auskunft zu erhalten.

Über alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die den Beteiligten im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere verpflichten sie sich, die Informationen ausschließlich zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien zu verwenden und sie weder anderweitig zu nutzen noch Dritten mitzuteilen. Da die TGG auch für andere Thüringer Kommunen tätig wird, ist eine Weitergabe von Informationen durch die TGG an andere Kommunen zulässig, sofern dies für die Projektdurchführung notwendig ist und im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten liegt.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Heldburg/0091

Beratungsgegenstand:

Beschluss zur Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Neubau einer Agrovoltaikanlage II Leitenhäuser Straße" der Stadt Heldburg, OT Gompertshausen

Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Neubau einer Agrovoltaikanlage II Leitenhäuser Straße" der Stadt Heldburg, OT Gompertshausen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Heldburg/0092

Beratungsgegenstand:

Bauantrag "Neubau Nebengebäude" im OT Lindenau - Einvernehmen der Gemeinde

Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2025, zum Bauantrag vom 17.10.2025 „Neubau Nebengebäude" im OT Lindenau, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Heldburg/0093

Beratungsgegenstand:

Neuaufstellung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) und Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit in der Initiative Rodachtal.

Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2025:

1.

Die Stadt Heldburg stellt das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) auf Grundlage der Strategieklausur (Mai 2025) neu auf und setzt die interkommunale Zusammenarbeit in der Initiative Rodachtal fort.

2.

Die Durchführung der Neuaufstellung erfolgt durch das Regionalmanagement der Initiative Rodachtal in enger Abstimmung mit den beteiligten Städten und Gemeinden und der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (ALE).

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Heldburg/0094

Beratungsgegenstand:

Beratung und Beschlussfassung über die erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Der Stadtrat der Stadt Heldburg beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2025 die in der Anlage beigefügte erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.