Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Ummerstadt in seiner Sitzung am 13.09.2023 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 27.10.2022 beschlossen und die Stadt Ummerstadt erlässt diese:
Artikel I
§ 11 wird wie folgt geändert:
| 1. | Absatz 1 erhält folgende Fassung: | |
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| „(1) Die Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrats als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 25,00 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates. Nimmt ein Stadtratsmitglied an einem Tag an mehreren Sitzungen teil, steht ihm gleichwohl für diesen Tag nur ein Sitzungsgeld zu.“ | |
| 2. | Absatz 8 erhält folgende Fassung: | |
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| „(8) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung: | |
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| - | der ehrenamtliche Bürgermeister von 500,00 Euro, |
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| - | der ehrenamtliche Beigeordnete von 125,00 Euro. |
Die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 ist jährlich zu überprüfen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist diese neu festzusetzen.“
Artikel II
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ummerstadt vom 27.10.2022 tritt am ersten Tag des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft.
Stadt Ummerstadt
Ummerstadt, den 27.09.2023
Florian Lorz
Bürgermeister