Wir möchten alle Vereine darauf hinweisen, dass es laut § 19 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland vom 18.08.2021 verpflichtend ist, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für ein Brauchtums- oder Traditionsfeuer in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, unter Angabe des Ortes und der Zeit, spätestens eine Woche vorher schriftlich zu stellen. Wir weisen auch darauf hin, dass bei dem Antrag durch Vereine die jeweiligen gesetzlichen Vertreter (z.B. Vorsitzende, Vorstände usw.) aus der Anmeldung ersichtlich sein müssen.
Damit das Brauchtumsfeuer die Umwelt möglichst wenig belastet, darf ausschließlich naturbelassenes Holz abgebrannt werden. Das Holz soll möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, so gering wie möglich zu halten. Keinesfalls dürfen Brauchtumsfeuer genutzt werden, um Holzabfälle zu „entsorgen“. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe, die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können. Zudem ist darauf zu achten, dass eine Größe von 5 m³ nicht überschritten wird. Auch Sicherheitsabstände wie zum Beispiel mindestens 100 m Entfernung zu einem Wald, sind einzuhalten.
Eine Zuwiderhandlung kann mit einer Geldbuße mit bis zu 5.000 € geahndet werden.
Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Durchführung eines Brauchtums- oder Traditionsfeuers finden Sie auf der Internetseite der VG Heldburger Unterland www.vg-heldburgerunterland.de. Dieses können Sie entweder per Post an VG Heldburger Unterland z.Hd. Ordnungsamt, Häfenmarkt 164 in 98663 Heldburg oder per E-Mail an ordnungsamt@vg-heldburgerunterland.de senden.