Veräußerung von Gemeinde-Vermögen nach Thüringer Kommunalordnung - ThürKO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 - § 67 besagt: (1) Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden… (3) Der volle Wert nach Absatz 1 S. 2 kann bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten auch nachgewiesen werden, 1. durch das Höchstgebot zu einer bedingungsfreien öffentlichen Ausschreibung…
Die Stadt Ummerstadt schreibt folgendes Grundstück meistbietend zum Verkauf aus:
| Gemarkung: | Ummerstadt |
| Flurstück: | 224 |
| Flurstücksgröße: | noch zu vermessende Teilfläche von ca. 2.500 m² |
Die Kosten der Vermessung trägt der/die Käufer(in).
Angebote sind bis einschließlich 04.11.2024, 12:00 Uhr in der
VG „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaften, Frau Wiegler, OT Heldburg, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, abzugeben.
Verspätet abgegebene Angebote können bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden. Das Kaufpreisangebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Flurstück 224 in Ummerstadt“ zu versehen.
Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines Angebotes die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist. Es besteht für den Höchstbietenden kein Rechtsanspruch auf Erwerb des Objektes. Die Stadt Ummerstadt bleibt in ihrer Vergabeentscheidung frei.
Die am Gebotsverfahren beteiligten Bieter werden über den Ausgang des Verfahrens benachrichtigt. Entstandene Kosten werden nicht erstattet.
Der Fachbereich Liegenschaften stimmt mit dem/der Käufer(in) den Kaufvertrag ab. Sämtliche Kosten der Durchführung des Vertrages trägt der/die Käufer(in).
Ihr Ansprechpartner zu Fragen des Verkaufes bzw. des Ausschreibungsverlaufes:
Frau Wiegler
Tel.: 036871 288-45
(VG „Heldburger Unterland“, Liegenschaftsverwaltung)