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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Gemeinde Straufhain

Neuverpachtung Eigenjagdbögen Streufdorf der Gemeinde Straufhain

Die Gemeinde Straufhain verpachtet zum 01.04.2025 die unten aufgeführten zwei Eigenjagdbögen für die Dauer von 9 Jahren.

Bei den Flächen handelt es sich um reine Waldflächen. Vorkommende Wildarten sind hauptsächlich Reh- und Schwarzwild. Die Pachtbedingungen (inkl. Leitbild Waldbewirtschaftung) sowie die kartenmäßige Darstellung der Eigenjagdbezirke können ab sofort bei der VG Heldburger Unterland, Liegenschaftsverwaltung, Frau Wiegand, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, Telefon: 036871/288-46, E-Mail: liegenschaften@vg-heldburgerunterland.de eingesehen werden. Wird eine Pachtung mit angrenzenden Flächen der Jagdgenossenschaft angestrebt, vermerken Sie Ihre Bereitschaft bitte auf Ihrem Gebot. Eine Vorortbegehung ist nach Absprache möglich. Die Gebote sind im verschlossenen Umschlag mit der entsprechenden Kennzeichnung des Jagdbogens und dem gebotenen Pachtpreis in ha, an die o.g. Adresse bis zum

Dienstag, 12. November 2024, 15:00 Uhr, einzureichen.

Die Öffnung der Angebote erfolgt am Dienstag, 12. November 2024 um 16 Uhr im Rathaus Streufdorf, Obere Marktstraße 3 in 98646 Straufhain OT Streufdorf.

Mit der Abgabe des Gebotes werden die Jagdpachtbedingungen als rechtsverbindlich anerkannt. Die Bieter müssen die Jagdpachtfähigkeit nachweisen und ihren Hauptwohnsitz bis zu einer Entfernung von 30 km zum Jagdbogen haben. Weiterhin ist eine Stellungnahme zum Leitbild Waldbewirtschaftung der Gemeinde Straufhain dem Angebot beizufügen. Die Gemeinde Straufhain behält sich die Erteilung des Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

gez. Tino Kempf

Bürgermeister