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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Gemeinde Straufhain

Beschlüsse der GR Straufhain/2024-05. Sitzung des Gemeinderates Straufhain vom 10.09.2024

Beschluss Nr. GR Straufhain/0037

Beratungsgegenstand:

Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 30.07.2024

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0038

Beratungsgegenstand:

Überplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt (Haushaltsjahr 2023)

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt in seiner Sitzung am 10.09.2024 die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7.032,73 € auf der Haushaltsstelle 13000-935000, in Höhe von 47.811,74 € auf der Haushaltsstelle 61504-940000, in Höhe von 20.268,24 € auf der Haushaltsstelle 63000-950000, in Höhe von 2.154,43 € auf der Haushaltsstelle 69002-941000, in Höhe von 383,95 € auf der Haushaltsstelle 76000-940000 und in Höhe von 48.249,18 € auf der Haushaltsstelle 91000-977000. Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt (Haushaltsjahr 2023) erfolgt durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in gleicher Höhe.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0039

Beratungsgegenstand:

Außerplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt (Haushaltsjahr 2023)

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt in seiner Sitzung am 10.09.2024 die außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von 2.506,52 € auf der Haushaltsstelle 46400-940000, in Höhe von 3.694,95 € auf der Haushaltsstelle 58000-941000, in Höhe von 21.000,00 € auf der Haushaltsstelle 61504-981100, in Höhe von 4.601,87 € auf der Haushaltsstelle 63000-935000 und in Höhe von 15.277,17 € auf der Haushaltsstelle 88000-940000. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in gleicher Höhe.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0040

Beratungsgegenstand:

Außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Haushaltsjahr 2023)

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt in seiner Sitzung am 10.09.2024 die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.366,12 € auf der Haushaltsstelle 34000-717000, in Höhe von 333,80 € auf der Haushaltsstelle 36000-562000, in Höhe von 2.000,00 € auf der Haushaltsstelle 56000-718000, in Höhe von 372,23 € auf der Haushaltsstelle 77100-448000 und in Höhe von 177,31 € auf der Haushaltsstelle 77100-562000 im Verwaltungshaushalt (Haushaltsjahr 2023). Die Finanzierung erfolgt durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in gleicher Höhe.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0041

Beratungsgegenstand:

Überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Haushaltsjahr 2023)

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt in seiner Sitzung am 10.09.2024 die über-planmäßigen Ausgaben in Höhe von 730,75 € auf der Haushaltsstelle 05000-712001, in Höhe von 14.187,21 € auf der Haushaltsstelle 13000-520000, in Höhe von 12.292,31 € auf der Haushaltsstelle 46400-712000, in Höhe von 136.086,21 € auf der Haushaltsstelle 46400-718000,in Höhe von 4.267,92 € auf der Haushaltsstelle 77100-550000, in Höhe von 4.197,63 € auf der Haushaltsstelle 79020-718300, in Höhe von 150.393,03 € auf der Haushaltsstelle 85500-515000, in Höhe von 29.947,89 € auf der Haushaltsstelle 85500-585000, in Höhe von 35.202,97 € auf der Haushaltsstelle 85500-585100 und in Höhe von 9.034,56 € auf der Haushaltsstelle 90000-845000 im Verwaltungshaushalt (Haushaltsjahr 2023). Die Finanzierung erfolgte durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in gleicher Höhe.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0042

Beratungsgegenstand:

Gemarkung Stressenhausen - Einziehung nach Thüringer Straßengesetz

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain stimmt der Absicht zur Einziehung von einer Straßenverkehrsteilfläche aus dem Flst. 202/45 in der Gemarkung Stressenhausen im Bereich „Wassergasse“ zu. Eine Öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amts- und Mitteilungsblatt der VG Heldburger Unterland.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0043

Beratungsgegenstand:

Straufhain OT Stressehausen - Veräußerung nach ThürKO § 67

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain stimmt dem Verkauf der beantragten Teilfläche aus dem Flurstück 202/45 in der Gemarkung Stressenhausen nach ThürKO § 67 und Thüringer Straßengesetz § 8 Abs. 3 S.1 ohne öffentliche Ausschreibung zu.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0044

Beratungsgegenstand:

Vergabe Bauleistungen - Instandsetzung der Ortsverbindungsstraße Eishausen - Veilsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt in seiner Sitzung am 10.09.2024, den Zuschlag für die Bauleitung „Instandsetzung der Ortsverbindungsstraße zwischen Eishausen und Veilsdorf“ an die Firma Bauunternehmung Ernst Wenk, Themar mit einem Auftragsvolumen von 230.634,48 € (brutto) zu erteilen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0045

Beratungsgegenstand:

Übertragung der Fördermaßnahme "Erstellung integrales Hochwasserschutzkonzept für die Kreck" an den GUV-OWS

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt die Fördermaßnahme „Erstellung integrales Hochwasserschutzkonzept für die Kreck“ in der Gemeinde Straufhain an den Gewässerunterhaltungsverband „Obere Werra/Schleuse“ zu übertragen. Die Mittel sind den Haushalt der Gemeinde Straufhain aufzunehmen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.