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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Stadt Heldburg

Veräußerung von Gemeinde-Vermögen nach Thüringer Kommunalordnung - ThürKO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 - § 67 besagt: (1) Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden… (3) Der volle Wert nach Absatz 1 S. 2 kann bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten auch nachgewiesen werden, 1. durch das Höchstgebot zu einer bedingungsfreien öffentlichen Ausschreibung…

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Heldburg schreibt gemäß des Stadtratsbeschlusses vom 23.09.2025 folgendes Grundstück meistbietend zum Verkauf aus:

Gemarkung:

Käßlitz

Flurstück:

117/1

Flurstücksgröße:

431 m²

Anschrift:

Käßlitzer Dorfstraße 37,

98663 Heldburg/OT Käßlitz

Zum Verkauf steht ein bebautes Grundstück im Eigentum der Stadt Heldburg. Auf dem Grundstück befinden sich ein Mietwohnhaus mit 3 Wohnungen sowie eine Scheune.

Interessenten können das Grundstück im Rahmen einer Besichtigung kennenlernen. Die Stadt Heldburg steht hierfür als Ansprechpartner unter der Telefon-Nr. 036871 21485 zur Verfügung.

Besichtigungstermine sind mindestens 2 Werktage vor dem gewünschten Termin telefonisch mit der Stadt Heldburg abzustimmen.

Angebote sind bis einschließlich 10.11.2025, 12:00 Uhr in der

VG „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaften, Frau Wiegler, OT Heldburg, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg abzugeben.

Verspätet abgegebene Angebote können bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden. Das Kaufpreisangebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „ANGEBOT Käßlitzer Dorfstraße 37“ zu versehen.

Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines Angebotes die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist. Es besteht für den Höchstbietenden kein Rechtsanspruch auf Erwerb des Objektes. Die Stadt Heldburg bleibt in ihrer Vergabeentscheidung frei.

Die am Gebotsverfahren beteiligten Bieter werden über den Ausgang des Verfahrens benachrichtigt. Entstandene Kosten werden nicht erstattet.

Der Fachbereich Liegenschaften stimmt mit dem/der Käufer(in) den Kaufvertrag ab. Sämtliche Kosten der Durchführung des Vertrages trägt der/die Käufer(in).

Ihr Ansprechpartner zu Fragen des Verkaufes bzw. des Ausschreibungsverlaufes:

Frau Wiegler

Tel.: 036871 288-45

(VG „Heldburger Unterland“, Liegenschaftsverwaltung)