Zweigstelle Schmalkalden
Hoffnung 30
98574 Schmalkalden
Aktenzeichen: 57047825
Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung
Gemarkung: Gellershausen
Flur: ohne
Flurstücke: 714, 812/6, 815, 822/3, 838/4, 838/5, 864, 886, 887, 904/5, 907, 908, 910/2, 910/4, 912, 917, 918/2, 918/3, 918/4, 919/3, 938, 941, 947/3, 951, 1038, 1046, 1047/2, 1047/3, 1049, 1050/2, 1050/3, 1050/8, 1051, 1052, 1053, 1054, 2672/2, 2673,
ggf. weitere.
Lagebezeichnung:
L2671 zwischen Knoten / Abzweig L1134 bei der Seemühle Heldburg und Knoten Hellinger Weg am Ortseingang Gellershausen (ca. 1800 m)
Antragsteller:
TLBV - Landesamt für Bau und Verkehr, Region Südwest
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 03.11.2025 erfolgt auf den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Es sollen Grenzpunkte an o.g. Flurstücken und teilweise an deren Nachbarflurstücken wiederhergestellt und ggf. abgemarkt werden.
Wir bitten Sie, uns ab diesem Zeitpunkt den Zutritt zu Ihren Flurstücken zu gewähren.
Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 24 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes.
Es ist Ihnen freigestellt, während der Vermessung anwesend zu sein.
Eine Teilnahme ist nicht erforderlich.
Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Henry Waurick
Referatsbereichsleiter