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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Stadt Ummerstadt

Beschlüsse der SR Ummerstadt/2025-03. Sitzung des Stadtrates Ummerstadt vom 03.09.2025

Beschluss Nr. SR Ummerstadt/0021

Beratungsgegenstand:

Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 11.06.2025

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Schließung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2025.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Ummerstadt/0022

Beratungsgegenstand:

Bauantrag "Umbau des Erdgeschosses zu einem Café" in Ummerstadt - Einvernehmen der Gemeinde

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Ummerstadt beschließt in seiner Sitzung am 03.09.2025, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vom 16.07.2025 „Umbau des Erdgeschosses zu einem Café“ in der ehem. Mühle in der Colberger Straße, Ummerstadt zu erteilen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Ummerstadt/0023

Beratungsgegenstand:

Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Ummerstadt für das Gebiet "Vorm Hirtentor" zur Einbeziehung in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile /

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss:

(1) Der Stadtrat der Stadt Ummerstadt beschließt in seiner Sitzung am 03.09.2025, den Entwurf der Ergänzungssatzung für das Gebiet „Hirtentor“ in Ummerstadt zur Einbeziehung der Flurstücke Nr. 879/1, 879/2 (Teilfläche) sowie die Teilflächen des Wegegrundstücks 868/2 in der Gemarkung Ummerstadt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und die Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 05.08.2025 zu billigen.

(2) Der Stadtrat beschließt, den Entwurf der Ergänzungssatzung (Lageplan und Begründung) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Weiterhin ist eine Stellungnahme von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange einzuholen.

Der Entwurf zur Veröffentlichung der Ergänzungssatzung für das Gebiet „Hirtentor“ in Ummerstadt, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 05.08.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen durchzuführen.

(3) Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.

(4) Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Ummerstadt/0024

Beratungsgegenstand:

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 der Stadt Ummerstadt

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Ummerstadt beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 03.09.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Ummerstadt.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Ummerstadt/0025

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 der Stadt Ummerstadt

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Ummerstadt beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 03.09.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 der Stadt Ummerstadt.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Ummerstadt/0026

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2021 der Stadt Ummerstadt

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Ummerstadt beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 03.09.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2021 der Stadt Ummerstadt.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Ummerstadt/0027

Beratungsgegenstand:

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 der Stadt Ummerstadt

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Ummerstadt beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 03.09.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Ummerstadt.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Ummerstadt/0028

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2022 der Stadt Ummerstadt

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Ummerstadt beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 03.09.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2022 der Stadt Ummerstadt.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Ummerstadt/0029

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2022 der Stadt Ummerstadt

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Ummerstadt beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 03.09.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2022 der Stadt Ummerstadt.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Ummerstadt/0030

Beratungsgegenstand:

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 der Stadt Ummerstadt

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Ummerstadt beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 03.09.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Ummerstadt.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Ummerstadt/0031

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2023 der Stadt Ummerstadt

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Ummerstadt beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 03.09.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2023 der Stadt Ummerstadt.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. SR Ummerstadt/0032

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2023 der Stadt Ummerstadt

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Ummerstadt beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 03.09.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2023 der Stadt Ummerstadt.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.