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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Stadt Ummerstadt

aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Ummerstadt vom Mittwoch, 3. September 2025

Beschluss-Nr.:

SR Ummerstadt/0023

Beschluss-

gegenstand:

Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Ummerstadt für das Gebiet "Vorm Hirtentor" zur Einbeziehung in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile / Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Sitzungs-

nummer:

SR Ummerstadt/2025-03

Beschluss:

(1) Der Stadtrat der Stadt Ummerstadt beschließt in seiner Sitzung am 03.09.2025, den Entwurf der Ergänzungssatzung für das Gebiet „Hirtentor“ in Ummerstadt zur Einbeziehung der Flurstücke Nr. 879/1, 879/2 (Teilfläche) sowie die Teilflächen des Wegegrundstücks 868/2 in der Gemarkung Ummerstadt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und die Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 05.08.2025 zu billigen.

(2) Der Stadtrat beschließt, den Entwurf der Ergänzungssatzung (Lageplan und Begründung) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Weiterhin ist eine Stellungnahme von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange einzuholen.

Der Entwurf zur Veröffentlichung der Ergänzungssatzung für das Gebiet „Hirtentor“ in Ummerstadt, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 05.08.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen durchzuführen.

(3) Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.

(4) Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl Mitglieder des Gremiums: 6

Anwesend und stimmberechtigt: 6

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen nach § 38 ThürKO: 2

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Bürgermeister  —  Siegel