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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Stadt Heldburg

Einziehung eines ehemaligen Wegeflurstücks in der Stadt Heldburg

Einziehungsankündigung

Folgender der Öffentlichkeit gewidmeter Weg in der Gemarkung Heldburg soll gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 in der derzeit gültigen Fassung eingezogen werden:

Eine Teilfläche von ca. 44 m² des Flurstücks 890/2 in der Gemarkung Heldburg hat in der Örtlichkeit seine Verkehrsbedeutung verloren.

Die Absicht zur Einziehung des o. g. Flurstücks wird gemäß § 8 Abs. 3 ThürStrG und Beschluss des Stadtrates vom 21.08.2025 hiermit bekannt gegeben.

Der Lageplan kann in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaften, Häfenmarkt 164 in 98663 Heldburg eingesehen werden. Hierzu ist eine Terminvereinbarung notwendig.

E-Mai-Adresse lautet: liegenschaften@vg-heldburgerunterland.de

Telefonische Erreichbarkeit unter: 036871 - 288 45

Gegen die Einziehung können innerhalb der nächsten drei Monate nach Bekanntgabe dieser Absichtserklärung Einwendungen bei der VG „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaft, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg erhoben werden.

Im Auftrag

Liegenschaftsverwaltung

VG Heldburger Unterland