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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Nachtragshaushaltssatzung Ummerstadt

Nachtragshaushaltssatzung

und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ummerstadt für das Haushaltsjahr 2023

1. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Ummerstadt folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € - erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € - erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

§ 5

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 158.700 € um 0 € vermindert -erhöht- und damit auf 158.700 € neu festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird nicht geändert.

§ 7

Alle übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2023 bleiben unverändert.

§ 8

Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft

Ummerstadt, den 19.10.2023

gez. Lorz

Florian Lorz —  Siegel

Bürgermeister

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Ummerstadt für das Haushaltsjahr 2023 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 13.11.2023 bis 27.11.2023 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.