Dorferneuerung Trappstadt 2
Markt Trappstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld
Gz. LD-A - A 7533 - 2554
Anlage
1. Änderungskarte zur Gebietskarte (M = 1 : 2500)
Beschluss
1. Anordnung der geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes (Flurbereinigungsgebietes) nach § 8 Abs. 1 FlurbG
Das mit Anordnungsbeschluss des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 24.10.2011 Nr. LD-A - A 7533 - 512 festgestellte Verfahrensgebiet Trappstadt 2 wird nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG- geändert.
Die Änderung des Verfahrensgebietes ist in der 1. Änderungskarte zur Gebietskarte, die Bestandteil des entscheidenden Teils dieses Beschlusses ist, flurstücksgenau dargestellt.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Hinweis:
Dieser Beschluss und die Darstellung des Verfahrensgebietes können innerhalb von vier Monaten ab dem 30.10.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)
Informationspflichten nach Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken erhebt zur Erfüllung der dem Amt nach dem FlurbG zugewiesenen öffentlichen Aufgaben in der Dorferneuerung Trappstadt 2 Daten der Grundeigentümer bei den zuständigen Grundbuchämtern und Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Verantwortlich für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg, 0931 4101-0, poststelle@ale-ufr.bayern.de.
Weitere Informationen über die Verarbeitung dieser Daten und die diesbezüglichen Rechte der betroffenen Personen können der Internetseite http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/, Rubrik „Datenschutz“, „Weitere Informationen“, entnommen werden. Alternativ können die betroffenen Personen auch Informationen beim behördlichen Datenschutzbeauftragten (Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg, 0931 4101-0, datenschutz@ale-ufr.bayern.de) erhalten.
Begründung:
Für die Anordnung der Gebietsänderung ist das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken sachlich und örtlich zuständig (§ 8 Abs. 1 FlurbG, Art. 1 Abs. 3 AGFlurbG, § 1 ALEV).
Die Überprüfung des Verfahrensgebietes hat ergeben, dass die ausgeschalteten Flurstücke zur zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens nicht benötigt werden; die Voraussetzungen des § 1 FlurbG sind insoweit nicht mehr gegeben.
Die Ausschaltung der Grundstücke ist erforderlich und sachgerecht, da die mit der Dorferneuerung angestrebte Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen mit Ausführung verschiedener Maßnahmen strukturell und ortsgestalterisch bereits umgesetzt wurde und die noch erforderliche Bodenordnung mit den verbleibenden Grundstücken in vollem Umfang erreicht werden kann. Eine Veränderung bzw. Neuordnung der übrigen bisher beteiligten Grundstücke ist zur Erreichung der Ziele der Dorferneuerung nicht erforderlich.
Bei den ausgeschalteten Grundstücken handelt es sich um Flächen, bei denen von der Teilnehmergemeinschaft Trappstadt 2 keine Bodenordnungsmaßnahmen vorgesehen sind.
Durch die Ausschaltung der Grundstücke werden über das nötige Maß hinausgehende katastertechnische Arbeiten vermieden.
Die nunmehrige Verfahrensfläche beträgt 2,6 ha.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Trappstadt 2 hat der nachträglichen Änderung des Verfahrensgebietes ebenfalls zugestimmt.
Würzburg, 19.10.2023
gez. Manfred Stadler
Baudirektor