Einziehungsankündigung
Folgender der Öffentlichkeit gewidmete Straßenteil in der Gemarkung Stressenhausen soll gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273) in der zzt. gültigen Fassung eingezogen werden:
Überbauter Straßenbereich aus dem Flurstück 202/45 im Bereich der „Wassergasse 69“ hat in der Örtlichkeit seine Verkehrsbedeutung verloren.
Eine Zerlegung des Flurstücks 202/45 ist vorgesehen.
Die Absicht zur Einziehung von Teilflächen aus dem Flurstück 202/45 wird gemäß § 8 Abs. 3 ThürStrG und Beschluss des Gemeinderates vom 10. September 2024, Beschluss-Nr. GR-Straufhain/2024-05 hiermit bekannt gegeben.
Der Lageplan kann in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaften, Häfenmarkt 164 in 98663 Heldburg eingesehen werden. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht während der Dienstzeit.
| Montag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
E-Mai-Adresse lautet: liegenschaften@vg-heldburgerunterland.de
Telefonische Erreichbarkeit unter: 03 68 71 - 288 46
Gegen die Einziehung können innerhalb der nächsten drei Monate nach Bekanntgabe dieser Absichtserklärung Einwendungen bei der VG „Heldburger Unterland“, Abteilung Liegenschaften, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Im Auftrag
Liegenschaftsverwaltung
VG Heldburger Unterland