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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Gemeinde Westhausen

Beschlüsse der GR Westhausen/2025-04. Sitzung des Gemeinderates Westhausen vom 22.09.2025

Beschluss Nr. GR Westhausen/0031

Beratungsgegenstand:

Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 07.07.2025

Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Westhausen/0020

Beratungsgegenstand:

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Westhausen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.09.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Westhausen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Westhausen/0021

Beratungsgegenstand:

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Westhausen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.09.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Westhausen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Westhausen/0022

Beratungsgegenstand:

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Westhausen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.09.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Westhausen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Westhausen/0023

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Westhausen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.09.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Westhausen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Westhausen/0024

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Westhausen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.09.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Westhausen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Westhausen/0025

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Westhausen

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Westhausen/0026

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Westhausen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.09.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Westhausen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Westhausen/0027

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Westhausen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.09.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Westhausen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Westhausen/0028

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Westhausen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.09.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Westhausen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Westhausen/0029

Beratungsgegenstand:

Rohholzverkauf der Gemeinde Westhausen ab 01.01.2026

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Westhausen beschließt in seiner Sitzung am 22.09.2025, dass die Holzvermarktung über ThüringenForst zum 31.12.2025 endet und ab dem 01.01.2026 durch die Firma Martin Lorz, 96179 Rattelsdorf, übernommen wird. Für die Vermittlung wird ein Entgelt in Höhe von 3,00 € (netto) pro verkauften Fm vereinbart.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle hierfür notwendigen Verträge und Vereinbarungen zu unterzeichnen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.