1.
Der Abstimmungsausschuss der Stadt Heldburg hat in seiner Sitzung am 01.10.2025 folgendes Abstimmungsergebnis festgestellt.
| A | Abstimmungsberechtigte insgesamt | 2716 |
| B | Zahl der Abstimmenden | 1712 |
| C | Ungültige Stimmabgaben | 5 |
| D | Gültige Stimmabgaben | 1707 |
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
| Ja-Stimmen | 1154 |
| Nein-Stimmen | 553 |
| Gesamt: | 1707 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen sind ja Stimmen.
Diese Ja-Stimmen müssen nach § 23 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) 20 vom Hundert der Stimmberechtigten betragen.
Bei 2716 Stimmberechtigte mal 20 vom Hundert ergibt: dies 544 erforderliche Stimmen. 1154 Stimmen sind mehr als 544 Stimmen, somit ist der Antrag des Bürgerbegehrens:
„Sind Sie dafür, dass der Stadtratsbeschluss vom 18. April 2024, der die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Photovoltaikanlage im Gebiet des Ortsteils Gompertshausen (Leitenhausen) zum Gegenstand hat, aufgehoben wird?“
angenommen.
3. Bemerkungen:
Jeder Abstimmungsberechtigte, kann gemäß § 31 Abs. 1 ThürKWG binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung des Abstimmungsergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Hildburghausen, Kommunalaufsicht, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Abstimmungs-/Wahlvorschriften) anfechten.
Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Abstimmungsausschusses der Stadt Heldburg am 01.10.2025 in Heldburg festgestellt.
02.10.2025
König
Abstimmungsleiter