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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Gemeinde Straufhain

Beschlüsse der GR Straufhain/2025-06. Sitzung des Gemeinderates Straufhain vom 30.09.2025

Beschluss Nr. GR Straufhain/0030

Beratungsgegenstand:

Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 08.07.2025

Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0031

Beratungsgegenstand:

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Straufhain

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 30.09.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Straufhain.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0032

Beratungsgegenstand:

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Straufhain

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 30.09.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Straufhain.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0033

Beratungsgegenstand:

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Straufhain

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 30.09.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Straufhain.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0034

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Straufhain

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 30.09.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Straufhain.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0035

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Straufhain

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 30.09.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Straufhain.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0036

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Straufhain

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 30.09.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Straufhain.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0037

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Straufhain

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 30.09.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Straufhain.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0038

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Straufhain

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 30.09.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Straufhain.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0039

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Straufhain

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 30.09.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Straufhain.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0040

Beratungsgegenstand:

Rohholzverkauf der Gemeinde Straufhain ab 01.01.2026

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt in seiner Sitzung am 30.09.2025, dass die Holzvermarktung über ThüringenForst zum 31.12.2025 endet und ab dem 01.01.2026 durch die Firma Martin Lorz, 96179 Rattelsdorf, übernommen wird. Für die Vermittlung wird ein Entgelt in Höhe von 3,00 € (netto) pro verkauften Fm vereinbart.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle hierfür notwendigen Verträge und Vereinbarungen zu unterzeichnen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0041

Beratungsgegenstand:

Allgemeinverfügung zur Einziehung Flst. 122/1 - OT Seidingstadt

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain stimmt der Allgemeinverfügung zur Einziehung vom Flurstück 122/1 in der Gemarkung Seidingstadt zu. Die Allgemeinverfügung ist öffentlich im Amts- u. Mitteilungsblatt der VG Heldburger Unterland bekanntzumachen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0042

Beratungsgegenstand:

Straufhain OT Seidingstadt - Veräußerung nach ThürKO § 67

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain stimmt dem Verkauf der beantragten Fläche Flurstück 122/1 mit 24m² Gemarkung Seidingstadt nach ThürKO § 67 und Thüringer Straßengesetz § 8 ohne öffentliche Ausschreibung und nach Bodenrichtwert in Höhe von 15,00 €/m² zu.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0043

Beratungsgegenstand:

Allgemeinverfügung zur Einziehung Flst. 204/45 - OT Stressenhausen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain stimmt der Allgemeinverfügung zur Einziehung vom Flurstück 204/47 in der Gemarkung Stressenhausen zu. Die Allgemeinverfügung ist öffentlich im Amts- u. Mitteilungsblatt der VG Heldburger Unterland bekanntzumachen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Straufhain/0044

Beratungsgegenstand:

Vergabe Bauleistungen - Erschließung WBG Adelhausen 3.BA

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Straufhain beschließt in seiner Sitzung am 30.09.2025, den Bürgermeister zu ermächtigen die Bauleistung „Erschließung WBG Am Steinbruch in Adelhausen 3.BA“ an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.