Sehr geehrte Steuer- und Abgabepflichtige unserer Mitgliedsgemeinden der VG „Heldburger Unterland“,
wir erinnern an die Fälligkeit der kommunalen Abgaben (Grundsteuern, Gewerbesteuervorauszahlung) per 15.11.2025, die zum Fälligkeitstag auf das Konto der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu zahlen sind. Bei erteilter Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren entfällt eine Überweisung.
Heldburg, November 2025
Ihre Kassenverwaltung