Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0012
Beratungsgegenstand:
Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 24.06.2025
Beschluss:
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0013
Beratungsgegenstand:
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Schlechtsart
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Schlechtsart.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0014
Beratungsgegenstand:
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Schlechtsart
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Schlechtsart.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0015
Beratungsgegenstand:
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schlechtsart
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schlechtsart.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0016
Beratungsgegenstand:
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Schlechtsart
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Schlechtsart.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0017
Beratungsgegenstand:
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Schlechtsart
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Schlechtsart.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0018
Beratungsgegenstand:
Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schlechtsart
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schlechtsart.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0019
Beratungsgegenstand:
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Schlechtsart
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Schlechtsart.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0020
Beratungsgegenstand:
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Schlechtsart
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Schlechtsart.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0021
Beratungsgegenstand:
Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schlechtsart
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schlechtsart.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0022
Beratungsgegenstand:
Rohholzverkauf der Gemeinde Schlechtsart ab 01.01.2026
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt in seiner Sitzung am 22.10.2025, dass die Holzvermarktung über ThüringenForst zum 31.12.2025 endet und ab dem 01.01.2026 durch die Firma Martin Lorz, 96179 Rattelsdorf, übernommen wird. Für die Vermittlung wird ein Entgelt in Höhe von 3,00 € (netto) pro verkauften Fm vereinbart.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle hierfür notwendigen Verträge und Vereinbarungen zu unterzeichnen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.