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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Gemeinde Schlechtsart

Beschlüsse der GR Schlechtsart/2025-04. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schlechtsart vom 22.10.2025

Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0012

Beratungsgegenstand:

Schließung des öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 24.06.2025

Beschluss:

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0013

Beratungsgegenstand:

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Schlechtsart

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Schlechtsart.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0014

Beratungsgegenstand:

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Schlechtsart

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Schlechtsart.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0015

Beratungsgegenstand:

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schlechtsart

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schlechtsart.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0016

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Schlechtsart

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Schlechtsart.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0017

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Schlechtsart

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Schlechtsart.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0018

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schlechtsart

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schlechtsart.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0019

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Schlechtsart

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Schlechtsart.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0020

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Schlechtsart

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Schlechtsart.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0021

Beratungsgegenstand:

Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schlechtsart

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Entlastung des Beigeordneten für die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schlechtsart.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. GR Schlechtsart/0022

Beratungsgegenstand:

Rohholzverkauf der Gemeinde Schlechtsart ab 01.01.2026

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlechtsart beschließt in seiner Sitzung am 22.10.2025, dass die Holzvermarktung über ThüringenForst zum 31.12.2025 endet und ab dem 01.01.2026 durch die Firma Martin Lorz, 96179 Rattelsdorf, übernommen wird. Für die Vermittlung wird ein Entgelt in Höhe von 3,00 € (netto) pro verkauften Fm vereinbart.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle hierfür notwendigen Verträge und Vereinbarungen zu unterzeichnen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.