Übersichtslageplan mit dem 1. Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) der 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Steinbruch“ der Gemeinde Straufhain (Kartengrundlage: Übersicht DTK; Quelle: GDI-Th © I GeoBasis-DE © / BKG 2025; ohne Maßstab)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen des Vorentwurfs der 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Steinbruch“ (Vorentwurf; Stand 13.10.2025), bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 17.11.2025 bis 20.12.2025 während der Öffnungszeiten in der
Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“,
Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, Bauverwaltung, Zimmer 205:
| Montag | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
Die Unterlagen [Bebauungsplan 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Steinbruch“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht] können während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland" unter
https://www.vg-heldburgerunterland.de/Veröffentlichungen/Bauleitplanungen
eingesehen werden.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Adelhausen der Gemeinde Straufhain. Das Plangebiet ist hängig und steigt von Süden nach Norden an. Das städtebauliche Grundkonzept sieht eine grundsätzliche Überarbeitung des Ursprungsbebauungsplans vor. Es erfolgt eine Reduzierung der Baufläche um ca. 50 %. Aufgrund des Alters des Ursprungsbebauungsplans und veränderter planungsrechtlicher Anforderungen, wird eine Neufassung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen vorgenommen. Hierbei erfolgt eine Orientierung an den Ursprungsfestsetzungen, sodass keine Verschlechterungen für die Grundstückseigentümer gegenüber den bisherigen Festsetzungen stattfinden.
Die Ersatzmaßnahmen E1 und E2 liegen im 1. Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Ersatzmaßnahme E1
Auf einer Fläche von 10.516 m² der Flurstücke 287/2 und 287/3 der Flur 0 der Gemarkung Adelhausen ist die bestehende Streuobstwiese wiederherzustellen und dauerhaft zu erhalten.
Ersatzmaßnahme E2
Auf einer Teilfläche des Flurstücks 285 der Flur 0 der Gemarkung Adelhausen ist auf einer Fläche von 1.356 m² eine Streuobstwiese anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten
Die Lage des 1. Geltungsbereiches der 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Steinbruch“ ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.
Straufhain, den 27.10.2025 — -Siegel-
gez. T. Kempf
Bürgermeister