1. In der genannten Gemarkung hat eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß §11 des Bodenschätzungsgesetzes (Neufassung vom 20.12.2007) stattgefunden.
2. Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:
| Offenlegungszeitraum: | 10.11.2025 - 09.12.2025 |
| Offenlegungsort:: | Finanzamt Südthüringen, Karl-Liebknecht-Str. 4, 98527 Suhl |
| Der Amtlich Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist in der Offenlegungsfrist zu nachstehenden Zeiten: | |
| Montag bis Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 13.00 - 15.00 Uhr |
telefonisch, unter folgender Rufnummer 0361/573619462,
für eine Terminvereinbarung
zur Einsicht in die Schätzungskarten zu errreichen.
3. Zu einem vereinbarten Termin zur Einsicht in die Schätzungskarten, sind Eigentumsunterlagen Grundstücksverzeichnisse, Zustellungsbescheide, usw. mitzubringen.
4. Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.
5. Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des
10.01.2026
beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.
gez. Frontzek
Der Vorsteher des Finanzamts