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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 11/2025
Amtliche Mitteilungen anderer Behörden
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Amtliche Mitteilungen anderer Behörden

Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen

Frankental 1

98617 Meiningen — Meiningen, den 15.10.2025

Flurbereinigungsverfahren: Eishausen

Az.: 3-2-0251

Bekanntgabe des 3. Nachtrags zum Flurbereinigungsplan und Ladung zum Anhörungstermin

1. Bekanntgabe (Offenlegung) des 3. Nachtrags zum Flurbereinigungsplan

Gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) wird der Nachtrag 3 zum Flurbereinigungsplan den Beteiligten

am Mittwoch, dem 26.11.2025 in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr

im Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, Frankental 1 in 98617 Meiningen bekannt gegeben.

Der 3. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Währenddessen stehen Beauftragte des TLBG zur Erläuterung und Auskunftserteilung zur Verfügung.

Den Beteiligten ist auf ihren Wunsch an Ort und Stelle die neue Feldeinteilung zu erläutern. Diesbezügliche Termine können vor der Offenlegung des Nachtrags 3 zum Flurbereinigungsplan unter 0361/574172-219 (Herr Schnetter) oder 0361/574172-216 (Herr Ender) telefonisch vereinbart werden.

2. Ladung zum Anhörungstermin

Im Flurbereinigungsverfahren Eishausen findet die Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Nachtrags 3 zum Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG

am Mittwoch, dem 26.11.2025, um 16:00 Uhr

im Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, Frankental 1 in 98617 Meiningen statt.

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

a)

Eigentümer ihrer dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

b)

Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,

c)

Landempfänger im Neuen Bestand.

Widersprüche gegen den Inhalt des Nachtrags 3 zum Flurbereinigungsplan, insbesondere gegen die Abfindung und die Vermarkung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, müssen die Beteiligten im Anhörungstermin vorbringen.

Eine Auskunftserteilung oder Erläuterung der Abfindung kann im Anhörungstermin nicht mehr erfolgen.

Gemäß § 60 FlurbG sind die Bekanntgabe der Änderung und die Anhörung auf die daran Beteiligten beschränkt.

Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht erscheinen.

3. Zusendung von Auszügen aus dem 3. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan

Jeder vom 3. Nachtrag betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem 3. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Dieser Auszug soll den Teilnehmern unabhängig von der Erläuterung des 3. Nachtrags zum Flurbereinigungsplan im Bekanntgabetermin (Nr. 1) ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen.

Dieser Auszug ist sowohl zu dem Termin zur Bekanntgabe des 3. Nachtrags zum Flurbereinigungsplan und zur Offenlage der Unterlagen als auch zum Anhörungstermin mitzubringen.

4. Vertretungsbefugnis

Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Frau vertritt und umgekehrt. Vollmachtvordrucke können beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, Frankental 1, 98617 Meiningen kostenlos in Empfang genommen werden.

Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.

Die Gebührenbefreiung bezieht sich nicht auf eine notarielle Beglaubigung.

Ohne Beglaubigung kann die Vollmacht vorerst anerkannt werden. Die Beglaubigung ist aber nachzuholen.

5. Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.

Im Auftrag

gez. Andreas Harnischfeger

(Andreas Harnischfeger, Referatsleiter)  — (DS)