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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Gemeinde Straufhain

zur Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche - Flurstück 122/1 in der Gemarkung Seidingstadt gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz

Gemäß der Ankündigung vom 6. Juni 2025 im Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“ über die Einziehung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Straßenbereich Flurstück 122 im Ortsteil Seidingstadt, Lage Seidingstädter Hauptstraße, wird mit Wirkung vom Tag der Veröffentlichung als Straßenverkehrsfläche eingezogen.

Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Straufhain vom 30.09.2025 wird gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) die Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 122 in der Gemarkung Seidingstadt verfügt.

Die Lage des Grundstücks kann auf dem Lageplan in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, Zimmer Liegenschaften, zu den üblichen Sprechzeiten, eingesehen werden.

In der Gemeinderatssitzung vom 27. Mai 2025, Beschluss-Nr. GR Ö Straufhain/0017 wurde über die Absicht zur Einziehung gemäß § 8 Abs. 3 ThürStrG beschlossen.

Die Absicht zur Einziehung des Teilstückes wurde gemäß § 8 Abs. 2 ThürStrG in der zur Zeit gültigen Fassung 3 Monate vor Bekanntgabe der Allgemeinverfügung vom 30. September 2025 Ortsüblich angekündigt. Im Zeitraum vom 6. Juni 2025 bis 6. September 2025 konnten Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Die Gemeinde Straufhain als Träger der Straßenbaulast für das ehemalige Flurstück 122 - Zerlegung in Flurstücke 122/1 u. 122/2 - stellt fest, dass das Flurstück 122/1 für die Öffentlichkeit entbehrlich ist.

Die Einziehung tritt mit Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg einzulegen.

Straufhain OT Streufdorf, den 30.09.2025

gez. Tino Kempf  —  Siegel

Bürgermeister