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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Gemeinde Straufhain

zur Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche - Flurstück 202/45 in der Gemarkung Stressenhausen gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz

Gemäß der Ankündigung vom 8. November 2024 im Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“ über die Einziehung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Straßenbereich 202/45 im Ortsteil Stressenhausen, Lage Wassergasse 69, mit Wirkung vom Tag der Veröffentlichung als Straßenverkehrsfläche eingezogen.

Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Straufhain vom 30.09.2025 wird gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) die Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 202/45 in der Gemarkung Stressenhausen verfügt.

Die Lage des Grundstücks kann auf dem Lageplan in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, Zimmer Liegenschaften, zu den üblichen Sprechzeiten, eingesehen werden.

In der Gemeinderatssitzung vom 10. September 2024, Beschluss-Nr. GR Ö Straufhain/0042 wurde über die Absicht zur Einziehung gemäß § 8 Abs. 3 ThürStrG beschlossen.

Die Absicht zur Einziehung des Teilstückes wurde gemäß § 8 Abs. 2 ThürStrG in der zur Zeit gültigen Fassung 3 Monate vor Bekanntgabe der Allgemeinverfügung Ortsüblich angekündigt. Im Zeitraum vom 8. November 2024 bis 7. Februar 2025 konnten Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Die Gemeinde Straufhain als Träger der Straßenbaulast für das ehemalige Flurstück 202/45 - Zerlegung in Flurstück 202/47 u. 202/48 - stellt fest, dass das Flurstück 202/47 für die Öffentlichkeit entbehrlich ist.

Die Einziehung tritt mit Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“ in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg einzulegen.

Straufhain OT Streufdorf, den 30.09.2025

gez. Tino Kempf  —  Siegel

Bürgermeister