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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung von Abgaben für das Kalenderjahr 2024

a) Grundsteuer A und B

Die Grundsteuerhebesätze der Mitgliedsgemeinden der VG „Heldburger Unterland“ (Städte Heldburg und Ummerstadt, Gemeinden Straufhain, Westhausen, Schlechtsart und Schweickershausen) gelten vorbehaltlich einer Änderung durch Festsetzung in den noch zu erlassenden Haushaltssatzungen unverändert auch in diesem Jahr weiter.

Somit erfolgt hiermit die Festsetzung der Grundsteuer gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.

Bei der Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser nach der Ersatzbemessungsgrundlage gemäß § 42 GrStG auf der Grundlage der Wohn- oder Nutzfläche erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer durch die öffentliche Bekanntmachung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Haben sich nach der letzten Ersatzbemessung Änderungen ergeben (z.B. durch Modernisierungen, An-, Umbauten und/oder Aufstockungen bzw. Nutzungsänderungen, die zu Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche führen oder durch Schaffung von Stellplätzen für PKW etc.), ist eine neue Steueranmeldung abzugeben (§44 Abs. 3 GrStG). Die Vordrucke sind zu den jeweiligen Öffnungszeiten der VG „Heldburger Unterland“ in der Steuerverwaltung erhältlich.

b) Friedhofsunterhaltungsgebühren, Hundesteuer, Jagdsteuer

Die Satzungen der nachfolgend genannten kommunalen Abgaben gelten vorbehaltlich von Satzungsänderungen unverändert auch in diesem Jahr weiter:

Abgabeart

Fälligkeit

Friedhofsgebühren

Stadt Heldburg (Friedhöfe Bad Colberg, Billmuthausen, Gompertshausen, Heldburg, Holzhausen, Lindenau, Völkershausen)

01.07.2024

Stadt Ummerstadt

01.07.2024

Gemeinde Straufhain

01.07.2024

Gemeinde Westhausen

15.02.2024

Gemeinde Schlechtsart

01.07.2024

Gemeinde Schweickershausen

01.07.2024

Hundesteuer

Städte Heldburg und Ummerstadt, Gemeinden Straufhain, Westhausen, Schlechtsart und Schweickershausen

01.07.2024

Jagdsteuer

Gemeinde Schweickershausen

03.04.2024

Somit erfolgt hiermit die Festsetzung der vorgenannten Abgaben gem. § 1 Abs. 1, 2, § 3 Abs. 1 ThürKAG in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.

Alle Abgaben sind mit der im zuletzt erteilten Abgabenbescheid festgesetzten Höhe und zu den dort genannten Fälligkeiten zur Zahlung fällig.

Änderungen der Besteuerungs- und Berechnungsgrundlagen oder in der Aufteilung der Fälligkeitsbeträge werden durch schriftliche Änderungsbescheide bekannt gegeben. Bis zu deren Bekanntgabe gilt diese Festsetzung.

Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachungen treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid für das Kalenderjahr 2024 zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der VG „Heldburger Unterland“ Widerspruch erhoben werden. Er ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), d.h. der angeforderte Betrag ist trotzdem am Fälligkeitstermin zur Zahlung fällig.

Alle Abgabepflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverkehr teilnehmen, haben die Forderungen so rechtzeitig zu überweisen, dass diese termingerecht auf einem der folgenden entsprechenden Konten eingehen:

Stadt/Gemeinde

IBAN

BIC

Heldburg

DE21 7709 1800 0001 5169 22

GENODEF1LIF

DE11 8405 4040 1140 1007 90

HELADEF1HIL

Schlechtsart

DE33 7709 1800 0001 5138 93

GENODEF1LIF

Schweickershausen

DE96 7709 1800 0001 5137 29

GENODEF1LIF

Straufhain

DE68 7709 1800 0001 7223 95

GENODEF1LIF

DE78 8405 4040 1140 9002 22

HELADEF1HIL

Ummerstadt

DE12 7709 1800 0001 5739 26

GENODEF1LIF

DE77 8405 4040 1140 3001 01

HELADEF1HIL

Westhausen

DE74 7709 1800 0001 5137 37

GENODEF1LIF

Geben Sie als Verwendungszweck wie bisher das in Ihrem Bescheid angegebene Kassenzeichen an.

Anfragen können an die Steuerverwaltung der VG „Heldburger Unterland“

(Tel. 036871/288-31 oder 288-32) gerichtet werden.

gez. i.A. Heinert

Steuerverwaltung

Heldburg, den 23.11.2023