1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Straufhain folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 690.000 € um 50.000 € erhöht und damit auf 740.000 € neu festgesetzt.
§ 3
Alle übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2024 bleiben unverändert und gelten somit fort.
§ 4
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft
Straufhain, den 21.11.2024
Tino Kempf
Bürgermeister — Siegel
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Straufhain für das Haushaltsjahr 2024 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 16.12.2024 bis 30.12.2024 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.