Der Wahlleiter der Stadt Heldburg
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz und § 22 Thüringer Kommunalwahlordnung findet am 04. Februar 2025 (33. Tag vor der Wahl) um 09:00 Uhr im Rathaus Heldburg, Ratssaal, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg statt.
hiermit möchte ich Sie recht herzlich zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Heldburg am 04. Februar 2025 einladen (§ 1 Abs. 2 der Thüringer Kommunalwahlordnung)
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).
Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Heldburg, 12.11.2024
König
Gemeindewahlleiter