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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Hunde sind an der Leine zu führen!

Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird und dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen! Aufgrund der Ordnungsbehördlichen Verordnung der VG Heldburger Unterland ist das Führen von Hunden an der Leine vorgeschrieben.

Die Pflicht, Hunde an der Leine zu führen, gilt auf allen Wegen der Grün- und Parkanlagen sowie im gesamten Dorf- oder Stadtgebiet. Diese Regelung wurde eingeführt, um unkontrollierte Hundebegegnungen zu vermeiden und das Risiko von Unfällen zu minimieren. So können Hunde, die an der Leine geführt werden, nicht plötzlich auf Straßen laufen oder andere Passanten, Radfahrer oder Hunde gefährden. Darüber hinaus schützt die Leinenpflicht auch das Tier selbst. In fremden Umgebungen kann ein Hund durch plötzliche Reize, wie laute Geräusche oder die Begegnung mit anderen Tieren, erschrecken und unerwartet reagieren. Die Leine bietet dem Hundehalter die Kontrolle, um solche Situationen zu entschärfen.

Diese Regelungen dienen der Sicherheit und dem Schutz von Mensch und Tier in öffentlichen Bereichen. Verstöße gegen diese Verordnungen können mit einem Bußgeld oder anderen Sanktionen belegt werden. Jeder Hundehalter sollte sich der Verantwortung bewusst sein, die diese Regelungen mit sich bringen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Ordnungsamt