1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Ummerstadt folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 158.000 € um 38.000 € erhöht und damit auf 196.000 € neu festgesetzt.
§ 3
Alle übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2024 bleiben unverändert und gelten somit fort.
§ 4
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft
Ummerstadt, den 21.11.2024
Florian Lorz — Siegel
Bürgermeister
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Ummerstadt für das Haushaltsjahr 2024 wird mit allen Bestandteilen in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, vom 16.12.2024 bis 30.12.2024 zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt.