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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Finanzamt Südthüringen

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung in der Gemarkung Bad Colberg - teilweise, infolge Nachschätzung

1. In der genannten Gemarkung hat eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß §11 des Bodenschätzungsgesetzes (Neufassung vom 20.12.2007) stattgefunden.

2. Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

3. Zu einem vereinbarten Termin zur Einsicht in die Schätzungskarten, sind Eigentumsunterlagen Grundstücksverzeichnisse, Zustellungsbescheide, usw. mitzubringen.

4. Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.

5. Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des

08.02.2026

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

gez. Frontzek

Der Vorsteher des Finanzamts