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Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft "Heldburger Unterland"
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Das Ordnungsamt informiert

Hinweis zu abwechselnder Straßenreinigungspflicht von Nachbarn

Das Ordnungsamt weist auf die geltenden Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden hin.

Gemäß § 3 - Verpflichtete sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der an öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücke zur Reinigung und im Winter zur Schneeräumung sowie zum Bestreuen der Gehwege verpflichtet.

Dabei ist besonders zu beachten:

Auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, deren Grundstück auf der Straßenseite keinen eigenen Gehweg hat, sind verpflichtet, den gegenüberliegenden Gehweg anteilig zu reinigen und im Winter den Winterdienst durchzuführen.

In der Regel erfolgt dies abwechselnd mit den Anliegern der gegenüberliegenden Straßenseite. Je nach Gemeinde erfolgt der Wechsel wöchentlich oder jährlich. Bitte informieren Sie sich je nach Wohnort, welcher Rhythmus für Sie zutrifft. Die entsprechenden Satzungen finden Sie auf der Internetseite der VG Heldburger Unterland.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regelung zu beachten und durch ordnungsgemäße Reinigung und Winterdienst zur Sicherheit und Sauberkeit im Gemeindegebiet beizutragen.

Hinweis zu illegalen Müllablagerungen

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Ablagern von Abfällen jeglicher Art in der freien Landschaft, an Straßenrändern, auf Parkplätzen oder in Wäldern eine Ordnungswidrigkeit darstellt und nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie den örtlichen Abfallvorschriften geahndet werden kann.

Illegale Müllablagerungen stellen nicht nur ein erhebliches Umweltproblem dar, sondern verursachen auch unnötige Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, Abfälle ordnungsgemäß über die dafür vorgesehenen Sammelstellen und Entsorgungssysteme zu entsorgen. Hinweise auf illegale Ablagerungen können dem Ordnungsamt gemeldet werden, gerne auch mit Angaben zum genauen Ort und gegebenenfalls zum Verursacher, sofern bekannt.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass unsere Gemeinden sauber und lebenswert bleiben.

Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung:

C. Hebig

Sachgebietsleitung

Telefon: 036871/288-25